Gewerbe-, Gaststätten-, Melde- und Passwesen
Gewerbewesen
Insgesamt zielt die Tätigkeit im Bereich Gewerbewesen darauf ab, eine gesunde Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen, die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten und eine positive Unternehmensumgebung zu schaffen.
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Fischereiwesen
Das Fischereiwesen umfasst die Überwachung, Regulierung und Management von Fischereiaktivitäten.
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Gaststättenwesen
Das Landesgaststättengesetz in Baden-Württemberg legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gaststätten fest. Am 12. November 2025 hat der Landtag eine Reform des Gesetzes beschlossen, die den bürokratischen Aufwand verringern wird. Die Neufassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Weitere Informationen zur Umsetzung finden Sie in den nächsten Wochen an dieser Stelle sowie sehr übersichtlich beim Wirtschaftsministerium.
Insgesamt zielt die Tätigkeit im Bereich Gaststättenwesen darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, die Qualität der gastronomischen Angebote zu sichern und ein angemessenes Umfeld für den Betrieb von Gaststätten zu schaffen.
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Einwohnerwesen
Das Meldewesen in einer Stadt ist für die Erfassung und Verwaltung von personenbezogenen Daten der Einwohner zuständig, darunter An- und Ummeldungen, Ausstellung von Meldebescheinigungen und Führung des Melderegisters.
- Anmeldung Wohnsitz
- Anmeldung Wohnsitz digital
- Abmeldung Wohnsitz
- Ummeldung Wohnsitz
- Ummeldung Wohnsitz digital
- Meldebescheinigung
- Meldebescheinigungg digital
- Auskünfte aus der Meldedatei
- Wohnungsgebermeldung
- Wohnungsgebermeldung digital
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis digital
- Annahme Führerscheinanträge
- Annahme Führerscheinanträge digital (Landratsamt)
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Passwesen
Das Passwesen ist verantwortlich für die Ausstellung, Verlängerung und Verwaltung von Reisepässen, Personalausweisen und anderen Identifikationsdokumenten für Bürgerinnen und Bürger.

