Eltern von Kindern im Alter von null bis drei Jahren werden zu Beginn des Kalenderjahres angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob im Laufe des neuen Kindergartenjahres ein Betreuungsplatz benötigt wird.
Eltern von Neugeborenen oder neu Zugezogene mit Kindern unter drei Jahren werden regelmäßig während des Kalenderjahres angeschrieben und um Rückmeldung zum Bedarf gebeten.
Nach Eingang der Vormerkungen wird gemeinsam mit den Betreuungseinrichtungen besprochen, wann welche Kinder aufgenommen werden können. Entscheidend für die Aufnahme ist das Alter der Kinder und nicht der Zeitpunkt der Anmeldung. Geschwisterkinder werden vorrangig berücksichtigt (sofern uns bekannt ist, dass bereits ein Kind der Familie die Einrichtung besucht).
Aus der Vormerkung kann kein Anspruch auf einen bestimmten Platz in einem bestimmten Kindergarten abgeleitet werden.
Achtung! Vormerkungen für Eltern-Kind-Gruppen (z. B. Krabbel- und Spielgruppen), für die Großtagespflegestelle groß & klein richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Träger.