Ummeldung des Wohnsitzes
Im Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Umzug.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweis, Reisepass, Kinderpass (Dokumente aller Personen die umziehen, ersatzweise Geburtsurkunde)
- ggf. Visum, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Duldung, Gestattung, etc.
- Wohnungsgeberbescheinigung (PDF,42 KB)(vollständig ausgefüllt und vom Eigentümer unterschrieben)
Bei Ummeldung von unter 16-jährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- Nachweis alleiniges Sorgerecht oder
- Einverständniserklärung (PDF,51 KB) des anderen Elternteils