Anmeldung
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Schulpflicht und zur Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule.
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Schulpflicht und zur Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule.
Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.
Ist Ihr Kind zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt, wird es zu Beginn des nächsten Schuljahres in eine Grundschule eingeschult. Der Landtag Baden-Württemberg hat am 20. Januar 2020 der Änderung des Stichtages auf den 30. Juni eines Kalenderjahres zugestimmt.
Jedes Frühjahr (März/April) findet die Anmeldung für das kommende Schuljahr statt. Anmeldebeginn sowie Anmeldeende werden jedes Jahr rechtzeitig in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Die Schulen versenden ebenfalls rechtzeitig an jedes schulpflichtige Kind eine Anmeldungsaufforderung. Sollten Sie keine Anmeldung erhalten haben und sind trotzdem wohnhaft in Weingarten, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Grundschule.
Über die Teilnahme Ihres Kindes zur Anmeldung entscheidet die jeweilige Schule.
Sollte eine Privatschule bevorzugt werden, müssen Sie Ihr Kind dort anmelden. Den Anmeldetermin erfahren Sie direkt bei der Schule oder in der örtlichen Presse.
Schulpflichtige Kinder müssen die Schule besuchen, deren Schulbezirk sich mit dem Wohnort deckt. Ihren Schulbezirk können Sie in der Abteilung für Bildung, Sport und Vereine der Stadt Weingarten (Telefon 0751 405-142) oder in der Rubrik Schulen erfahren.
Sollte Ihr Kind aufgrund besonderer Umstände nicht die für das Kind bestimmte Grundschule besuchen, so sind Sie trotzdem dazu verpflichtet, einen entsprechenden Antrag über einen Schulbezirkswechsel an dieser Schule zu stellen.
Kinder vorzeitig einzuschulen ist grundsätzlich möglich, wenn diese aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungszustandes mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Der hierfür benötigte Antrag muss bei der zuständigen Grundschule eingereicht und vom Schulleiter entschieden werden.
Kinder können auch zurückgestellt werden, sodass Eltern und Schulen die Möglichkeit erhalten, optimal auf die Entwicklung des Kindes einzugehen. Rückstellungen werden immer vom zuständigen Schulleiter unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes Ravensburg entschieden.