Bürgerreferentin und Gleichstellungsbeauftragte
Bürgerreferentin
Die Bürgerreferentin einer Kommune hat die Aufgabe Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen zu unterstützen sowie den Dialog zwischen Verwaltung und Bürgergesellschaft zu stärken. Sie organisiert und koordiniert die regelmäßigen Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters und wohnt den Gesprächen bei.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe kann die Kommune Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei Vorhaben und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann bzw. die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft haben. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Sie wirkt an allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ihrer Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen.