Beteiligung bei der Stadtplanung
Einsicht und Stellungnahmen
Das Thema Bürgerbeteiligung nimmt in der Quartiers- und Stadtplanung in Weingarten einen großen Raum ein.
Einsicht und Stellungnahmen
Das Thema Bürgerbeteiligung nimmt in der Quartiers- und Stadtplanung in Weingarten einen großen Raum ein.
Ein vom Gemeinderat zur (frühzeitigen) Beteiligung beschlossener (Vor-) Entwurf (z.B. eines Bebauungsplanes oder örtlicher Bauvorschriften oder eines Entwicklungskonzepts) wird gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt Weingarten im Blick bekanntgemacht. Die (Vor-) Entwürfe werden während der Auslegungszeit in der Schussenstraße 11, 88250 Weingarten, während der Öffnungszeiten der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung nach § 3 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind auf dieser Internetseite sämtliche Unterlagen digital eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich bei der Stadt Weingarten per E-Mail an Stadtplanung@stadt-weingarten.de oder über den Postweg an Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Schussenstraße 11, 88250 Weingarten, eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich eingereichte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind für die Öffentlichkeit anonymisiert; die Namen und Anschriften sollten jedoch für die Mitglieder des Gremiums und der Bearbeiter der Stadtverwaltung einsehbar sein, damit zugeordnet werden kann, welche Person welche Stellungnahme abgegeben hat. Diese Zuordnung kann für die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahme von Bedeutung sein. Falls eine Stellungnahme anonym behandelt werden soll, ist dies auf derselbigen eindeutig zu vermerken.
Zur Rechtssicherheit eines Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Weingarten finden Sie auf unserer Sonderseite.
Zur Zeit liegen folgende Verfahren zur Einsicht und Stellungnahme aus.
Der Flächennutzungsplan bildet gemeinsam mit dem Landschaftsplan die Grundlage für die zukünftige räumliche Entwicklung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Er legt die beabsichtigte Bodennutzung in ihren Grundzügen fest und dient als vorbereitender Bauleitplan für die langfristige Siedlungsentwicklung. Der für den Gemeindeverband Mittleres Schussental aktuell gültige Flächennutzungsplan ist seit 1994 rechtswirksam und basiert auf Planungsgrundlagen, die teilweise mehrere Jahre alt sind. Auch die sektorale Teilfortschreibung für Gewerbeflächen und Verkehr aus dem Jahr 2004 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Seitdem haben sich sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung erheblich verändert. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 sollen diese Entwicklungen berücksichtigt und die planerischen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung des Verbandsgebiets aktualisiert werden. Der Landschaftsplan begleitet dieses Verfahren als wichtiges fachliches Abwägungsinstrument. Er trägt dazu bei, die Belange von Natur und Landschaft frühzeitig in die Planung einzubeziehen und eine ökologisch verträgliche Siedlungsentwicklung zu fördern.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur offiziellen Beteiligungsplattform: https://bw.bauleitplanung-online.de/verfahren/fnp-lp-gms-2040/public/detail.
Dort können Sie unter anderem sämtliche zum Flächennutzungsplan gehörenden Dokumente einsehen, eine Stellungnahme einreichen, die interaktive Karte nutzen und weitere relevante Informationen abrufen.
Weitere Informationen finden Sie unter Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 sowie des Landschaftsplans