Betreuungsangebote

Für viele Eltern ist ein verlässliches Betreuungsangebot an der Grundschule ihres Kindes maßgebliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Folgende Angebote stehen Ihnen an Weingartener Grundschulen zur Verfügung.

Verlässliche Grundschule (Kernzeitbetreuung)

Dieses Angebot gibt es an allen Weingartener Grundschulen. Dabei stellen die Schulen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Weingarten eine umfassende Betreuung der Kinder am Vormittag in der Zeit von 7 bis 13 Uhr sicher. Der Schulunterricht ist ebenso Bestandteil der "verlässlichen Grundschule" wie die Betreuung vor und nach dem Unterricht. In der Zeit von 7 bis 8.10 Uhr sowie von 11.45 bis 13 Uhr werden den Kindern verschiedene spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten (Basteln, Malen etc.) angeboten.

Das Entgelt für die Verlässliche Grundschule im Schuljahr 2024/25:
Angebotsformen Entgelt für erstes Kind Entgelt für zweites Kind
Verlässliche Grundschule
7.00 - 13.00 Uhr für 1 Tag
50,00 € 25,00 €
Verlässliche Grundschule
7.00 - 13.00 Uhr für 2 Tage
56,50 € 28,25 €
Verlässliche Grundschule
7.00 - 13.00 Uhr für 3 Tage
63,00 € 31,50 €
Verlässliche Grundschule
7.00 - 13.00 Uhr für 4 Tage
69,50 € 34,75 €
Verlässliche Grundschule
7.00 - 13.00 Uhr für 5 Tage
76,00 € 38,00 €
Das Entgelt für die verlängerte Verlässliche Grundschule im Schuljahr 2024/25:
Angebotsform Entgelt für erstes Kind Entgelt für zweites Kind
Verlängerte verlässliche Grundschule
Dienstag 11.45 - 14.15 Uhr
Schule am Martinsberg
50,00 € 25,00 €

Nachmittagsbetreuung im Hort

Die Horte bieten schulpflichtigen Kindern eine Betreuung nach dem Schulunterricht an. Die Horte sind von 11.45 bis 17.30 Uhr geöffnet. Die Kinder erhalten täglich ein warmes Mittagessen, das gemeinsam in der Mensa am jeweiligen Schulstandort eingenommen wird. Anschließend findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Danach wird den Kindern ein breites Angebot verschiedenster Art angeboten.
Ein Platz in der Betreuungseinrichtung kann vorrangig für Kinder von alleinerziehenden, berufstätigen Erziehungsberechtigten bzw. für Familien, in denen beide Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, beansprucht werden.

Die Entgelte für die Hortbetreuung im Schuljahr 2024/25:
  Entgelt für erstes Kind Entgelt für zweites Kind
Hort 1 Tag 94,00€ 47,00 €
Hort 2 Tage 102,00 € 51,00 €
Hort 3 Tage 111,00 € 55,50 €
Hort 4 Tage 148,00 € 74,00 €
Hort 5 Tage 185,00 € 92,50 €

Mittagessen

In den Betreuungsangeboten der Grundschulen der Stadt Weingarten werden für den Hort an der Schule sowie die verlängerte verlässliche Grundschule, Mittagessen verpflichtend angeboten. Die Stadtverwaltung erhebt dafür monatlich Pauschalen, die Ihnen je Monat ein Essen kostenfrei berechnet, um mögliche Fehlzeiten ausreichend abdecken zu können. Bei länger anhaltenden Fehlzeiten (mehr als vier Wochen) werden Ihnen nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Pauschalen erstattet. Die Pauschale wird zusätzlich zur Gebühr der jeweiligen Einrichtung erhoben.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Beratung im Weingartener Gemeinderat

Viele Familien wissen nicht, wie sie die Betreuung organisieren sollen, wenn ihr Kind von der Kita in die Schule wechselt. Hier setzt das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz – kurz GaFöG – an: Die Betreuungslücke soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geschlossen werden. Konkret heißt dies: In Zukunft hat jedes Kind in der ersten bis vierten Klasse Anspruch darauf, von Montag bis Freitag ganztägig betreut zu werden. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch stufenweise umgesetzt, beginnend mit der Klassenstufe 1.
Weingarten ist bereits jetzt gut aufgestellt: Die Grundschulen Schule am Martinsberg und Talschule sowie die Schussentalschule (SBBZ-L) sind Halbtagsgrundschulen mit kostenpflichtigem Betreuungsangebot, das aktuell etwa 52 Prozent der Schüler nutzen. Die Stadt als Schulträgerin bietet die Bausteine Verlässliche Grundschule (ab 7 Uhr und bis 13 bzw. 14.15 Uhr) sowie Hort (11.45 bis 17.30 Uhr) an. Damit erfüllen schon heute alle drei Schulen während der Schulzeit das GaFöG. Allerdings gilt dies nicht für die Ferien: Zurzeit findet in sechs von 14 Ferienwochen eine kommunale Betreuung statt. Das Gesetz sieht zehn Wochen vor. 

Der „Weingartener Weg“

Mit dem Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die Teilhabechancen aller Schüler erhöht werden, und zwar unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Trotz der guten Voraussetzungen ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs eine Herausforderung für die Stadt. Sie wird deshalb von der Pädagogischen Hochschule Weingarten beraten. In dem Entwurf, das die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Simone Lehrl Ende Mai im Gemeinderat am 26. Mai 2025 vorgestellt hat, empfiehlt die PH den „Weingartener Weg“: Aus dem Hort wird eine hochwertige sogenannte „Schulkindbetreuung unter schulischer Aufsicht“, die an das gelungene Konzept der bisherigen Horte anknüpft und neben sozial- und freizeitpädagogischen Angeboten das Spiel, projektorientiertes Lernen und Partizipation in den Mittelpunkt rückt. Je zwei Fachkräfte betreuen eine Gruppe mit 25 Kindern. Die Angebotszeiten sind mindestens acht Stunden am Tag, künftig von 07.30 bis 16.30 Uhr. Unter Einbindung externer Partner in den Ferien beträgt die Schließzeit maximal vier Wochen im Jahr.
Im Herbst 2025 werden die Eltern über Elterninformationsabende über das weitere Vorgehen informiert. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der „Weingartener Weg“ für alle bisher betreuten Kinder und für alle Erstklässler umgesetzt, sodass die bisherigen Verträge und Anmeldungen entsprechend umgestellt werden müssen.

Offen für die Ganztagsschule

Der „Weingartener Weg“ ist offen für die Einführung der Ganztagsschule, sowohl an der Schule am Martinsberg als auch an der Talschule. Für die Schule am Martinsberg mit drei Zügen wird vom Staatlichen Schulamt Markdorf eine verbindliche Ganztagsschule empfohlen, für die Talschule mit perspektivisch fünf Zügen wird eine Ganztagsschule in Wahlform empfohlen. Die Schussentalschule kann eigenständig eine Ganztagsschule einführen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst der „Weingartener Weg“ auf Basis der PH-Empfehlung umgesetzt wird. Die bisherigen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote an den Schulen und in den Ferien sollen als Grundlage für die künftigen Gebühren dienen. Die Stadt wird die Einrichtungen, die weitere Schritte in Richtung Ganztagsschule machen, umfassend unterstützen.

Kontakt

Schule am Martinsberg
Malerstraße 7
88250 Weingarten
E-Mail
Telefon 0751 561924-18

Talschule
Abt-Hyller-Straße 38
88250 Weingarten
E-Mail
Telefon 0751 561922-19