Beratung im Weingartener Gemeinderat
Viele Familien wissen nicht, wie sie die Betreuung organisieren sollen, wenn ihr Kind von der Kita in die Schule wechselt. Hier setzt das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz – kurz GaFöG – an: Die Betreuungslücke soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geschlossen werden. Konkret heißt dies: In Zukunft hat jedes Kind in der ersten bis vierten Klasse Anspruch darauf, von Montag bis Freitag ganztägig betreut zu werden. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch stufenweise umgesetzt, beginnend mit der Klassenstufe 1.
Weingarten ist bereits jetzt gut aufgestellt: Die Grundschulen Schule am Martinsberg und Talschule sowie die Schussentalschule (SBBZ-L) sind Halbtagsgrundschulen mit kostenpflichtigem Betreuungsangebot, das aktuell etwa 52 Prozent der Schüler nutzen. Die Stadt als Schulträgerin bietet die Bausteine Verlässliche Grundschule (ab 7 Uhr und bis 13 bzw. 14.15 Uhr) sowie Hort (11.45 bis 17.30 Uhr) an. Damit erfüllen schon heute alle drei Schulen während der Schulzeit das GaFöG. Allerdings gilt dies nicht für die Ferien: Zurzeit findet in sechs von 14 Ferienwochen eine kommunale Betreuung statt. Das Gesetz sieht zehn Wochen vor.
Der „Weingartener Weg“
Mit dem Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die Teilhabechancen aller Schüler erhöht werden, und zwar unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Trotz der guten Voraussetzungen ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs eine Herausforderung für die Stadt. Sie wird deshalb von der Pädagogischen Hochschule Weingarten beraten. In dem Entwurf, das die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Simone Lehrl Ende Mai im Gemeinderat am 26. Mai 2025 vorgestellt hat, empfiehlt die PH den „Weingartener Weg“: Aus dem Hort wird eine hochwertige sogenannte „Schulkindbetreuung unter schulischer Aufsicht“, die an das gelungene Konzept der bisherigen Horte anknüpft und neben sozial- und freizeitpädagogischen Angeboten das Spiel, projektorientiertes Lernen und Partizipation in den Mittelpunkt rückt. Je zwei Fachkräfte betreuen eine Gruppe mit 25 Kindern. Die Angebotszeiten sind mindestens acht Stunden am Tag, künftig von 07.30 bis 16.30 Uhr. Unter Einbindung externer Partner in den Ferien beträgt die Schließzeit maximal vier Wochen im Jahr.
Im Herbst 2025 werden die Eltern über Elterninformationsabende über das weitere Vorgehen informiert. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der „Weingartener Weg“ für alle bisher betreuten Kinder und für alle Erstklässler umgesetzt, sodass die bisherigen Verträge und Anmeldungen entsprechend umgestellt werden müssen.
Offen für die Ganztagsschule
Der „Weingartener Weg“ ist offen für die Einführung der Ganztagsschule, sowohl an der Schule am Martinsberg als auch an der Talschule. Für die Schule am Martinsberg mit drei Zügen wird vom Staatlichen Schulamt Markdorf eine verbindliche Ganztagsschule empfohlen, für die Talschule mit perspektivisch fünf Zügen wird eine Ganztagsschule in Wahlform empfohlen. Die Schussentalschule kann eigenständig eine Ganztagsschule einführen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst der „Weingartener Weg“ auf Basis der PH-Empfehlung umgesetzt wird. Die bisherigen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote an den Schulen und in den Ferien sollen als Grundlage für die künftigen Gebühren dienen. Die Stadt wird die Einrichtungen, die weitere Schritte in Richtung Ganztagsschule machen, umfassend unterstützen.
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