Intelligent geparkt – Platz für Mensch & Mobilität
Parkraum ist in Städten prinzipiell ein knappes Gut – das gilt auch für Weingarten. Wo Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen auf gute Erreichbarkeit angewiesen sind, müssen gleichzeitig die Bedürfnisse von Anwohnerinnen und Anwohnern, Pendlern und Besuchern berücksichtigt werden.
Die Stadt stellt sich dieser Aufgabe aktiv im Zuge einer ganzheitlichen Parkraumkonzeption.
Was bleibt: In Weingarten parkt man weiterhin günstig
Trotz punktueller Anpassungen gilt weiterhin: Parken in Weingarten ist vergleichsweise günstig – und in bestimmten Zeiten sogar kostenfrei!
Oberirdisches Parken weiterhin am Samstag kostenfrei
Oberirdisch ist samstags weiterhin ganztägig kostenfreies Parken möglich. Dieses Angebot ist keine Selbstverständlichkeit. Die Stadt investiert mehrere tausend Euro pro Jahr allein dafür, den kostenfreien Samstag zu erhalten – als klares Bekenntnis zu einer lebendigen Innenstadt und als Unterstützung für Einzelhandel und Gastronomie vor Ort.
Abends und nachts zwischen 18 und 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das oberirdische Parken auch weiterhin kostenfrei. In den Zeiten, in denen Gebühren anfallen (Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr), bleiben die Tarife im regionalen Vergleich weiterhin niedrig: Eine Stunde kostet im oberirdischen Bereich 1,60 Euro.
Damit liegt Weingarten deutlich unter dem Niveau vieler umliegender Städte.
Auch in den städtischen Tiefgaragen samstags tagsüber kein Ticket nötig
Auch in den Tiefgaragen am Postplatz, am Löwenplatz und am Stadtgarten gilt weiterhin samstags zwischen 6 und 18 Uhr: kein Ticket nötig!
Montag bis freitags von 9 bis 18 Uhr kostet hier das Parken pro Stunde weiterhin einen Euro.
Die bisherige Höchstparkdauer von drei Stunden wurde aufgehoben.
Was sich ändert – und warum
Einige Regelungen wurden angepasst. Hintergrund ist unter anderem die anstehende Sanierung der Tiefgarage am Löwenplatz. Durch eine veränderte Gebührenstruktur ergeben sich für die Stadt einmalig und dauerhaft steuerliche Vorteile.
Dabei war der Stadt wichtig: Die Kernzeiten des Innenstadtlebens bleiben unberührt. Montag bis Samstag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, ergeben sich für Handel und Gastronomie keine Verschlechterungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Das Parken in den Tiefgaragen am Postplatz, am Löwenplatz und am Stadtgarten bleibt am Samstag kostenfrei und von Montag bis Freitag bleibt der Tarif unverändert bei einem Euro pro Stunde.
Allerdings fallen ab sofort für die Randzeiten morgens (Sonntag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr) sowie abends (täglich von 18 bis 24 bzw. 2 Uhr) für Parkende in den drei Tiefgaragen Kosten von 0,60 Euro pro Stunde an. Auch sonntags wird ab sofort in den drei Tiefgaragen eine Gebühr von 1 Euro pro Stunde fällig.
In Vorbereitung: Die „Brötchentaste"
Wer kurz etwas erledigen möchte, wird künftig von einer praktischen Neuerung profitieren: der sogenannten „Brötchentaste". Per Knopfdruck am Parkautomaten sind dann 15 Minuten kostenloses oberirdisches Parken möglich – unkompliziert und ohne Kleingeld.
Eine kleine Erleichterung mit großer Wirkung im Alltag. Die Umstellung der Parkautomaten befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Eine Umsetzung ist noch im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen.
Übersicht: Parkplätze, Parkhäuser sowie Parkplätze für Menschen mit Handicap
Hier finden Sie eine Übersicht aller vorhandenen Parkierungsanlagen in Weingarten.
Für Anwohnerinnen und Anwohner, die bislang in den Randzeiten von der kostenfreien Parkmöglichkeit in den Tiefgaragen am Stadtgarten und am Löwenplatz Gebrauch machen konnten, bietet die Stadt in der Übergangszeit bis zur Einführung eines digitalen Bewohnerparkausweises, eine pragmatische Zwischenlösung an.
Geltungsbereich und Parkzeiten
Eine temporäre Parkberechtigung ermöglicht es Anwohnenden in der definierten Zone (vgl. Abbildung) ab Mai, die Tiefgaragen am Stadtgarten und am Löwenplatz zu für sie besonders relevanten Abendzeiten kostengünstig zu nutzen – montags bis samstags von 16 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Kosten
15,00 Euro pro Monat
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz befindet sich im definierten Anwohnergebiet
Pro Person kann jeweils nur eine Parkberechtigung beantragt werden
Festes, nicht übertragbares Kennzeichen
Das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder es wird eine Haltererklärung abgegeben.
Ausgenommen: Wohnmobile, Campervans, Anhänger und Motorräder
Beantragung
Die Parkberechtigung kann ab 15. April 2026 beantragt werden. Die Regelung gilt ab 1. Mai 2026.
Hinweis zum Parken von Anhängern und Wohnwagen im öffentlichen Verkehrsraum
Damit die Parkflächen im Stadtgebiet für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zur Verfügung stehen, bittet die Stadtverwaltung weiterhin um Beachtung der geltenden Regelungen beim Abstellen von Anhängern und Wohnwagen.
Nach § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen (14 Tage) ununterbrochen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe trägt dazu bei, eine faire Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten sicherzustellen und eine dauerhafte Belegung einzelner Stellplätze zu vermeiden.
Bei einer Überschreitung der zulässigen Parkdauer liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die entsprechend geahndet werden kann.
Künftiges Parkraumkonzept:
Ausgangssituation
Im Jahr 2021 wurde im integrierten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) des Mittleren Schussentals die Optimierung der Parkraumbewirtschaftung als zentrale Aufgabe festgelegt. Insbesondere in der Innenstadt, am Hochschulumfeld und beim Schulzentrum Brechenmacherstraße bestehen Nutzungskonflikte zwischen Anwohnern, Pendlern und Besuchern.
Beitrag des Parkraumkonzeptes
Mit dem Klimamobilitätsplan 2023 hat sich die Stadt Weingarten verpflichtet, den CO2-Ausstoß im Verkehr bis 2030 deutlich zu reduzieren. Dazu soll der Umweltverbund gestärkt und der motorisierte Individualverkehr neu bewertet werden.
Die gezielte Steuerung des ruhenden Verkehrs und die Neuordnung des öffentlichen Raums sind dabei entscheidende Schritte. Das Parkraumkonzept leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Klimaziele.
Die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick
Das Parkraumkonzept umfasst ein Bündel aus folgenden Maßnahmen, die im Parkraumkonzept genauer erläutert werden.
Einheitliche und nachvollziehbare Parkraumbewirtschaftungszonen
In der Abbildung aus dem Parkraumkonzept sind die künftigen Parkraumbewirtschaftungszonen dargestellt.
Künftiges Bewohnerparken
In der Abbildung aus dem Parkraumkonzept sind die künftigen Bewohnerparkzonen dargestellt.
In den abgebildeten Zonen stehen die Parkplätze künftig den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Bewohnerparkschein zur Verfügung. In der Innenstadt (Pufferzone) werden keine Parkplätze für das Bewohnerparken ausgewiesen sein. Die Bewohner der Innenstadt können dennoch einen Bewohnerparkausweis beantragen und dann in der jeweils zugehörigen Zone parken.
Ausblick & Zeitplan
Das Parkraumkonzept wurde am 26.05.2025 beschlossen. Ein genauer Umsetzungszeitraum ist noch nicht festgelegt.
Die Umsetzung erfolgt gemäß der Priorisierung und des Zeithorizontes, die im Parkraumkonzept genauer erläutert und festgelegt sind.
Sobald ein Zeithorizont festgelegt ist, werden weitere Informationen hier veröffentlicht.