Reisepass

Benötigtes Dokument Erforderliche Unterlagen Zeitbedarf Gebühren
Reisepass

Bisheriger Reisepass oder Personalausweis, aktuelles biometrietaugliches Passfoto (bitte beachten Sie diese Hinweise zum verpflichtend digitalen Lichtbild seit Mai 2025)

Die Anwesenheit des Kindes ist immer notwendig.

Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren:

Zustimmung des Erziehungsberechtigten (PDF,61 KB)

ca. 5-6 Wochen 

37,50 Euro
(unter 24 Jahren)

70 Euro
(ab 24 Jahren)

Gültigkeit
Vor dem 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre gültig

Expresspass

Bisheriger Reisepass oder Personalausweis, aktuelles biometrietaugliches Passfoto (bitte beachten Sie diese Hinweise)

Die Anwesenheit des Kindes ist immer notwendig

4-5 Werktage

69,50 Euro
(unter 24 Jahren)

102 Euro
(ab 24 Jahren)

Gültigkeit
Vor dem 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre gültig

Vorläufiger Reisepass*

Bisheriger Reisepass oder Personalausweis, aktuelles biometrietaugliches Passfoto (bitte beachten Sie diese Hinweise)

Die Anwesenheit des Kindes ist immer notwendig

ca. 2 Tage 26 Euro
Kinderreisepass 

Wurde vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2024 abgeschafft. 

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* Vorläufiger Reisepass kann nur beantragt werden, wenn ein Expresspass nicht rechtzeitig kommt.
** Eine Geburtsurkunde oder andere Personenstandsurkunde ist erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung (auch Verlängerung oder Änderung) immer persönlich mit mindestens einem Personensorgeberechtigten anwesend sein. Antragsteller sind a) die Eltern (Pass oder Staatsangehörigkeitsnachweis eines Elternteils vorlegen), Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden; b) der sorgeberechtigte Elternteil (Pass oder Staatsangehörigkeitsnachweis sowie rechtskräftigten Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen), dieser hat den Antrag zu unterschreiben; c) der Vormund (Ausweis oder Pass und Bestellungsurkunde vorlegen), der Antrag muss von diesem unterschrieben werden.

Sollten Sie Ihre Dokumente nicht persönlich abholen können, nutzen Sie bitte diese Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments (PDF,94 KB)

Foto-Terminal im Bürgerbüro

Neue Regeln seit Mai 2025

Seit 1. Mai 2025 gibt es bundesweite Änderungen im Passwesen: So verwenden Behörden bei der Erstellung neuer Ausweisdokumente nur noch digitale Lichtbilder. Benötigen Sie also einen neuen Personalausweis, Reisepass bzw. anderweitige Ausweisdokumente, gilt es Folgendes zu beachten:
Die Behörde nimmt für die Neuausstellung nur noch digitale Lichtbilder entgegen – das bedeutet, Sie lassen die Bilder im Vorfeld von einem speziell lizenzierten Fotografen machen. Anstelle des oder zusätzlich zum ausgedruckten Lichtbild erhalten Sie einen QR-Code, über den die Behörde das Lichtbild über eine Cloud herunterladen kann. Es gibt auch die Möglichkeit, direkt am Foto-Terminal im Bürgerbüro die Fotos aufzunehmen. 
Für die Nutzung fällt eine Gebühr von 6 Euro an, welche während des Termins zu begleichen ist.

Wir empfehlen, mit Kindern, die drei Jahre oder jünger sind, zum Fotografen zu gehen. 

Eien Frau steht im Amtshaus an einem Terminal, um ein biometrisches Porträtfoto von sich machen zu lassen.
An diesem Terminal können Sie ein biometrisches Lichtbild erstellen lassen. (Foto: Felix Kästle)

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe, Gaststätten, Melde- und Passwesen

Kontakt

Bürgerbüro
Kirchstraße 2
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-260

Online-Service

Buchen Sie online Ihren Termin bei einem der zuständigen Sachbearbeiter! Für besonders dringende Anliegen steht Ihnen im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten eine begrenzte Anzahl an Direktterminen für den jeweiligen Tag zur Verfügung. Hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen kann, da Bürger mit Termin priorisiert werden.

Button für die Terminbuchung
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