Kommunale Wärmeplanung

Übersichtskarte über die Eignungsgebiete der Stadt Weingarten

Allgemeines

Im Zuge der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz vom 14. Oktober 2020 ist in Baden-Württemberg das Instrument der kommunalen Wärmeplanung eingeführt worden. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick.

Neben dem Verkehrssektor besteht insbesondere bei der Wärmewende großer Handlungsbedarf. Hier müssen zwei Dinge gleichzeitig geschehen.

Zum einen muss in den kommenden Jahren der Wärmebedarf der (Wohn-)Gebäude drastisch reduziert werden. Zum anderen muss dafür Sorge getragen werden, dass der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann. Diesen Transformationsprozess auf der Ebene der Kommunen zu steuern, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung.

Der erste Schritt: Die Entwicklung einer Strategie mit dem langfristigen Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Das Gesetz sieht vor, dass jede Kommune über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern solch ein Konzept entwickelt. Und so sieht sich auch die Stadt Weingarten mit über 26.000 Einwohnern in der Pflicht, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und einen straffen Maßnahmenkatalog in den kommenden Jahren abzuarbeiten.

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie sie künftig am günstigsten heizen können. Im Hinblick auf hohe Kosten für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Wärmepumpe, hoffen viele Haus- und Immobilienbesitzer darauf, dass sie die Möglichkeit haben, an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen zu werden.

Die Kommunale Wärmeplanung gibt nun Aufschluss darüber (siehe Übersichtskarte Eignungsgebiete Wärmenetz-/Einzelheizungslösungen) (PDF,2,4 MB), in welchen Quartieren und Stadtteilen der Ausbau eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes möglich bzw. geplant ist. Dabei gilt für Hausbesitzer: Es gibt keine Pflicht, sich an ein Fernwärmenetz anschließen zu lassen.

Gleichzeitig gilt: Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und Hausbesitzer in Quartieren und Stadtteilen ohne Zugang zu Nah- und Fernwärme eine neue Heizung brauchen, dann muss diese einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen.

Was gilt künftig für neue Heizungsanlagen in Neubauten und Bestandsgebäuden? Kann ich ab Januar 2024 noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen? Diese und viele weitere wichtige Fragen beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg transparent und verständlich in einem FAQ auf seiner Webseite.

Für alle weitergehenden Fragen steht Bürgern und Privathaushalten die Energieagentur Ravensburg als direkter unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. In kostenlosen Einzelberatungen zeigen die Energieberater Möglichkeiten der Energieeinsparung an Gebäuden auf und beraten über effektive Energieverwendung, z. B. dem Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem geben sie kompetente Auskunft über Förderprogramme von Bund, Land und Gemeinden. 

Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick!

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Sie interessieren sich für die Details der Kommunalen Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus vier Einzelprozessen: der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, der Aufstellung eines Zielszenarios sowie das Verfassen einer Wärmewendestrategie.

Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über die jeweiligen Ergebnisse (eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse finden Sie im Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung (PDF,5,1 MB)).

In der Bestandsanalyse werden u.a. der Wärmebedarf und die Versorgungsinfrastruktur der Gebäude erhoben (die detaillierte Darstellung der Ergebnisse finden Sie im Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung (PDF,5,1 MB) ab Seite 22).

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
  • Für das Stadtgebiet von Weingarten wurde eine Anzahl von 8.557 Gebäuden inklusive Nebengebäuden wie Schuppen, Garagen etc. ermittelt. Davon waren 4.471 Gebäude reine Wohngebäude.
  • Mit Blick auf die jeweiligen Baujahre fällt auf, dass insgesamt 3.300 Gebäude vor 1978 errichtet wurden und sich nach wie vor in dem energetischen Zustand des Baujahrs befinden.
  • In Weingarten kommen bislang hautpsächlich Wärmeerzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern zum Einsatz (Hauptanteil: Gasheizungen; Ölheizungen machen einen Anteil von 11,1% der Heizungsanlagen aus)
  • Die Auswertung der Kehrbücher der Schornsteinfeger belegt, dass von den circa 5.092 Heizungsanlagen etwa 2.506 Systeme älter als 15 Jahre sind. Speziell in den letzten 20 Jahren wurde ein hoher Anteil an Gasheizungen neu installiert.
  • Die Bereitstellung von Wärme wird überwiegend aus fossilen Energieträgern bereitgestellt (Erdgas 86,8%, Heizöl 6,8%) Der Anteil an Biomasse und aus Wärmenetzen liegt lediglich bei 5,1%.
  • Die privaten Haushalte benötigen mit insgesamt 51,1% etwas mehr als die Hälfte des gesamten Endenergiebedarfs zur Wärmeerzeugung und haben somit den größten Wärmebedarf der Einzelsektoren (Gewerbe, Handel und Industrie: 37,2%, Öffentliche Gebäude 8,1%)

So kann zunächst festgehalten werden, dass für Weingarten die energetische (Wohn-)Gebäudesanierung ein wesentlicher Bestandteil einer zukünftigen Wärmewendestrategie sein dürfte.

HINWEIS: Im Rahmen von Bundesförderprogrammen der KfW unterstützt der Bund die Bürger bei der Umsetzung dieser Sanierungsaufgaben.

In der nächsten Phase, der Potenzialanalyse, werden alle möglichen Potenziale im Einzugsbereich des betrachteten Einzugsgebiets betrachtet (die detaillierte Darstellung der Ergebnisse finden Sie im Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung (PDF,5,1 MB) ab Seite 43).

Es wurden u.a. folgende technischen Potentiale identifiziert:
  • Abwärme aus Abwasser im Kanalnetz
  • Abwärme aus Abwasser am Austritt der Kläranlage
  • Klärschlamm
  • Holz
  • Grün- und Wiesenschnitt
  • Biomasse Biogas
  • Photovoltaik und Solarthermie (Dach- und Freiflächen)
  • Tiefengeothermie
  • Oberflächennahe Geothermie
  • Industrielle Abwärme
  • Wasser- und Windkraft

Die Ergebnisse zeigen, dass Weingarten vor allem über erhebliche Potenziale bei der Solarenergie verfügt. Auch die oberflächennahe- und Tiefen-Geothermie stellen vielversprechende Wärmequellen dar.

ALLERDINGS: Kann Weingarten den "heutigen" Wärmebedarf anhand der technischen Potenziale selbst decken, dürfte das tatsächlich realisierbare Potenzial auf absehbare Zeit nicht genügen, um die Stadt komplett mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Zudem werden die Strompotenziale künftig auch für die Sektoren Mobiltiät und Stromversorgung benötigt.

Im dritten Schritt werden Zielszenarien unter wirtschaftlich-sozialen Aspekten definiert, um schnellstmöglich eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Stadt zu erreichen (die detaillierte Darstellung der Ergebnisse finden Sie im Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung (PDF,5,1 MB) ab Seite 73).

Ein wesentlicher Bestandteil der Wärmewendestrategie ist die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs. Die Maßnahmen zielen dabei auf die klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt im Jahr 2040 ab und orientieren sich am klimaneutralen Zielszenario. 

Die Landesgesetzgebung schreibt vor, dass von den insgesamt 14 Maßnahmen fünf Maßnahmen priorisiert werden, mit deren Umsetzung in den nächsten fünf Jahren begonnen werden soll. Weingarten hat insgesamt sechs Maßnahmen mit Priorität 1 definiert (die detaillierte Darstellung der Ergebnisse finden Sie im Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung (PDF,5,1 MB) ab Seite 86).

Maßnahmenlisten und Strategien:
  • Machbarkeitsstudie zur Erschließung von Tiefengeothermie (Prio 1)
  • Kommunikationskonzept zur Wärmewende entwickeln und anwenden (Prio 1)
  • Aufbau Wärmenetz Schulcampus Weingarten (Prio 1)
  • Maßnahmenkatalog zur Effizienzsteigerung / Effizienzmaßnahmen (Prio 1)
  • Weiterführende Studien zu Quartierskonzept Hochschulcampus (Prio 1)
  • Konzept zur Abwärmenutzung aus Oberflächengewässer (Prio 2)
  • Vertiefende Untersuchung zu Abwärmepotenzialen in Industrie / Gewerbe und Kommunen (Prio 2)
  • Maßnahmenkatalog Wärmepumpe Förderprogramm / Anreize (Prio 2)
  • Erzeugungskonzept erneuerbarer Strom kommunal, regional, überregional (Prio 2)
  • Aufbau eines H2 Backbone zur Versorgung Industrie und Gewerbe (Prio 2)
  • Konzept zur Nutzung, Speicherung und Umwandlung Überschussstrom (Prio 2)
  • Strukturuntersuchung des vorhandenen Stromnetzes (Prio 2)
  • Studie zur Nutzung des Energieinhalts der Kläranlage (Prio 2)
  • Weiterführende Studien(Prio 2)
Wichtige Termine und Fristen:
  • Gemeinsame Gemeinderatsitzung der Städte Weingarten und Ravensburg am 12. September 2023
  • Öffentliche Informationsveranstaltung im Kultur- und Kongresszentrum am 23. September 2023
  • Weitere Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft in digitaler Form am 20. Dezember 2023
  • Ausarbeitung des schriftlichen Berichts der Kommunalen Wärmeplanung
  • Öffentliche Auslegung zwischen dem 15. Dezember 2023 und dem 21. Januar 2024
  • Konkretisierung der Strategievorlage und Bearbeitung von Abänderungsvorstellungen seitens der Bürgerschaft
  • Verabschiedung und Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung durch den Gemeinderat (1. Quartal 2024)
  • Federführende Umsetzung durch kommunale Gremienstruktur für die Prio-1 Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs

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Energieagentur Ravensburg
Zeppelinstraße 16
88212 Ravensburg
Telefon 0751 76470-70

Kontakt Stadtverwaltung

Helena Hack
Stabsstelle Klimaschutz
Kirchstraße 2
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-213

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