Abmeldung
Eine Abmeldung bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht mehr erforderlich, da mit Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort automatisiert eine Abmeldung am bisherigen Wohnort stattfindet.
Ausnahmen Nach wie vor ist eine Abmeldung erforderlich, wenn: ein zusätzlicher Wohnsitz (Nebenwohnsitz) aufgegeben wird oder der bisherige Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Dann gilt: Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus Ihrer Wohnung.
Erforderliche Unterlagen: Ausweis oder Reisepass mitbringen
Bei Abmeldung ins Ausland von unter 16-jährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- Nachweis alleiniges Sorgerecht oder
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils (Formular Einverständniserklärung) (PDF,51 KB)