Übernachtungssteuer
Die Stadt Weingarten erhebt ab dem 1. Januar 2027 eine Übernachtungssteuer. Besteuert werden grundsätzlich entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungseinrichtungen im Stadtgebiet Weingarten.
Die Übernachtungssteuer beträgt 2,00 Euro je Übernachtung und Beherbergungsgast. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Steuer ausgenommen. Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb beim Gast eingezogen und anschließend an die Stadt Weingarten abgeführt.
Auf dieser Seite finden Beherbergungsbetriebe und Gäste die wichtigsten Informationen zur Übernachtungssteuer sowie zum Anmelde- und Besteuerungsverfahren.
