Fischereiwesen

Fischerprüfung

Die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die Teilnahme am anerkannten Vorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der staatlichen Fischerprüfung (Sachkundenachweis). Kontaktieren Sie bitte den ortsansässigen Fischereiverein oder den zuständigen Landesfischereiverband Baden-Württemberg, damit Sie sich für die Fischerprüfung anmelden können. Nähere Infos gibt es unter www.lfvbw.de.

Fischereischeine

Der Fischereischein muss grundsätzlich bei dem Ordnungsamt beantragt und auch verlängert werden, in dessen Bezirk Ihre Hauptwohnung gemeldet ist.

Mitzubringende Unterlagen:
  • aktuelles Passbild
  • Prüfungszeugnis
  • Ihren Personalausweis

Jugendfischereischein

Jugendliche zwischen 7 und 15 Jahren können gegen eine Gebühr von 5 Euro (keine Fischereiabgabe) einen Jugendfischereischein erwerben. Der Jugendfischereischein gilt vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zu dem Jahr, in dem der Besitzer das 16. Lebensjahr vollendet. Es wird keine Fischereiprüfung benötigt. Besitzer des Jugendfischereischeins dürfen nur im Beisein von volljährigen Fischereischeininhabern angeln.

Fischereischein auf Lebenszeit

Bei der Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeins fallen Gebühren und Abgaben an. Die Gebührenhöhe bei der Ausstellung beträgt 22 Euro, bei der Verlängerung liegt sie bei 5 Euro. Sie können wählen, für welchen Zeitraum der Fischereischein gültig sein soll, pro Jahr muss die Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro entrichtet werden.

Zeitraum Ausstellung Verlängerung der Gültigkeit
1 Kalenderjahr 34 Euro 17 Euro
5 Kalenderjahre 82 Euro 65 Euro
10 Kalenderjahre 142 Euro 125 Euro

Kontakt

Claudia Eckle
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-166