Feuerwerksverbot auf dem Martinsberg

Aus Sicherheitsgründen ist es auch 2024 verboten, in der Silvesternacht Feuerwerk rund um die Basilika zu zünden.

Ein Brand in der Basilika wäre verheerend – daher untersagt das Land Baden-Württemberg, auf dem Martinsberg Silvesterfeuerwerk abzubrennen.
Böller und andere Feuerwerkskörper könnten erheblichen Schaden in der Jahrzehnte alten Kirche anrichten, und auch logistisch wäre ein Brand eine große Herausforderung für die Feuerwehr. In den Türmen der Basilika wurden bereits abgebrannte Feuerwerkskörper entdeckt, an der Steinfassade haben Raketen in der Vergangenheit ebenfalls Spuren hinterlassen.
Die Rechtsgrundlage für das Verbot findet sich im Sprengstoffgesetz: Es regelt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten ist.
Am 31. Dezember wird das Land als Eigentümer über einen privaten Sicherheitsdienst kontrollieren, ob die Vorgabe eingehalten wird.

Das Team der Stadtverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch und ein gutes und gesundes neues Jahr.