Versand der Grund- und Hundesteuerbescheide 2025

Die Stadt Weingarten teilt mit, dass die Bescheide für das Veranlagungsjahr 2025 für die Grundsteuer am Dienstag, den 28. Januar 2025, versendet werden. Das ursprüngliche genannte Datum (15. Januar) kann leider nicht gehalten werden. Die Fälligkeit der Grundsteuer ist am 15. Februar 2025. Ihre Widerspruchsfrist beträgt dennoch einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides.

Der Grundsteuerhebesatz hat sich gegenüber dem Vorjahr von 525 Prozent auf 353 Prozent verringert. Dies wurde im November 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Die Stadt Weingarten kommt somit der Aufkommensneutralität nach.Die Hundesteuersätze haben sich nicht verändert. Bei der Hundesteuer bleiben die bisherigen Bescheide in ihrer Form bestehen. Hundehalter erhalten nur einen Bescheid, sofern es Änderungen gab.Für die Beantwortung von Fragen zur Veranlagung steht Ihnen das Sachgebiet Steuern und Abgaben ebenfalls gerne zur Verfügung.
Die Kontaktdaten zum Ansprechpartner entnehmen Sie bitte aus dem entsprechenden Bescheid oder der Homepage.