Eheschließung

Eine der wichtigsten und bekanntesten Aufgaben des Standesamts ist die Eheschließung.

Gerne beraten wir Sie telefonisch zu den notwendigen Dokumenten für Ihre Hochzeit. Diese richten sich nach Ihren persönlichen Gegebenheiten. Bitte bedenken Sie, dass die Beschaffung der Unterlagen eventuell einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente per Post zu.

Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung Ihrer Eheschließung. Sie wird vom Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Vor der Anmeldung der Eheschließung prüft das Standesamt, dass dem Heiratswunsch keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Bei der Anmeldung der Eheschließung besprechen wir die Gestaltung Ihrer Trauung, Sie können sich ein Stammbuch für Ihre Urkunden aussuchen und Sie erhalten Informationen zum Ablauf Ihrer Trauung. Nach Vereinbarung mit dem Standesamt sind Trauungen von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten und zusätzlich an den angegebenen Samstagen möglich.

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per E-Mail zu verfügbaren Trauterminen.

Bitte beachten Sie: Während der Trauung sind Filmaufnahmen nicht gestattet.

Trautermine am Samstag im Schlössle

2025
  • 28. Juni 
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  • 25. Oktober 
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  • 6. Dezember 
2026
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  • 31. Oktober
  • 14. November
  • 12. Dezember

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt

Kontakt

Theresa Koch
Löwenplatz 5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-720