Grundsätzlich gilt: je früher Sie die Briefwahlunterlagen beantragen, desto besser.
- Sie können den Wahlschein bis 4. März, 12 Uhr, digital über den Link Briefwahl.Komm.One oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen.
- Regulär können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, ausgestellt werden. Wir empfehlen wegen der Laufzeiten der Post ab dem 4. März, persönlich beim Wahlbüro anzufragen und dann vorbeizukommen, um die Unterlagen abzuholen oder vor Ort ihre Kreuzchen zu machen. Das Wahlbüro befindet sich im Gebäude Schussenstraße 9, Fassadenaufschrift „BUWOG – Glücklich wohnen“; 2. OG, Beschilderung „Wahlbüro“ folgen. Es ist rollstuhlgerecht, Besucherparkplätze sind vorhanden.
- Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 7. März 2026, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Das Wahlbüro hat hierfür am Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.