Landtagswahl 2026

Zwei rote Briefumschläge, aufgedruckt die Adresse der Stadt
Die Umschläge für die Briefwahl sind bei dieser Wahl rot.

Am Sonntag, 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie hier. Die Seite wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Wahlreform

Zwei Stimmen statt einer und Wählen schon ab 16 Jahren: Bei den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht.

Wer darf wählen?

Wer wahlberechtigt ist, bekommt automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Dies sind alle Deutschen, 

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und 
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg leben und 
  • nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wer wird gewählt?

Bei der Landtagswahl 2026 können Parteien erstmals Landeslisten aufstellen. 21 Parteien haben eine Landesliste eingereicht - alle wurden zugelassen (Pressemitteilung der Landeswahlleiterin)

Die Landeslisten finden Sie in dieser Übersicht. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Ergebnis bei der Landtagswahl 2021. Darunter folgen in alphabetischer Reihenfolge die Parteien, die 2021 nicht angetreten sind. In dieser Reihenfolge werden die Parteien auch auf dem Stimmzettel bei der Wahl erscheinen. 

Wie viele Stimmen habe ich?

Das Landtagswahlrecht ist zum 26. April 2022 umfassend reformiert worden. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben: Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag). Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht - anders als bei der Bundestagswahl 2025 - sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird die Partei gewählt - wie bei der Bundestagswahl.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen wurden Anfang Februar 2026 verschickt. Das Schreiben enthält folgende Informationen:

  • Adresse des Wahllokals
  • Öffnungszeiten des Wahllokals
  • Wahltermin 
  • Wählernummer 
  • Hinweise zur Beantragung der Briefwahl

Bis 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten? 

Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter (0751) 405-167.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Dazu müssen sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen stellen. Bitte warten Sie zunächst den Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung ab.

  • Sie können den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.
  • Alternativ können Sie den Wahlschein online beantragen. Dazu klicken Sie bis spätestens Mittwoch, 4. März 2026, 12 Uhr, auf den Link Briefwahl.Komm.One und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung (Wahlbezirksnummer und Wählernummer) ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
  • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@stadt-weingarten.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: 
    • Ihren Familien- und Vornamen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
    • Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben.
  • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Stadtverwaltung, entweder postalisch an „Stadt Weingarten, Wahlamt, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten“ oder per Fax an 0751 / 405-110.
  • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich im Wahlbüro stellen und vor Ort gleich wählen (Gebäude Schussenstraße 9, Fassadenaufschrift des Gebäudes: „BUWOG – Glücklich wohnen“; 2. OG, Beschilderung „Wahlbüro“ folgen). Das Wahlbüro ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Es ist rollstuhlgerecht, Besucherparkplätze sind vorhanden. 
  • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.

Welche Fristen gelten für die Briefwahl?

Grundsätzlich gilt: je früher Sie die Briefwahlunterlagen beantragen, desto besser. 

  • Sie können den Wahlschein bis 4. März, 12 Uhr, digital über den Link Briefwahl.Komm.One oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. 
  • Regulär können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, ausgestellt werden. Wir empfehlen wegen der Laufzeiten der Post ab dem 4. März, persönlich beim Wahlbüro anzufragen und dann vorbeizukommen, um die Unterlagen abzuholen oder vor Ort ihre Kreuzchen zu machen. Das Wahlbüro befindet sich im Gebäude Schussenstraße 9, Fassadenaufschrift „BUWOG – Glücklich wohnen“; 2. OG, Beschilderung „Wahlbüro“ folgen. Es ist rollstuhlgerecht, Besucherparkplätze sind vorhanden. 
  • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.

Sollten die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 7. März 2026, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Das Wahlbüro hat hierfür am Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.

Ein Pfeil auf einem Zettel zeigt auf einen goldenen Briefkasten

Stimmabgabe im Wahllokal

Am Sonntag, 8. März 2026, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit. 

Wo finde ich das Wahlergebnis?

An dieser Stelle finden Sie am Wahlabend ab 18 Uhr einen Link zu allen Zahlen und Ergebnissen. Die Daten werden so lange aktualisiert, bis alle Wahlbezirke ausgezählt sind. 

Kontakt

Daniel Singer
Wahlamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405167

Archiv

Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.