Landtagswahl 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie hier.
Am Sonntag, 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie hier.
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Wer wahlberechtigt ist, hat automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post bekommen. Dies sind alle Deutschen,
Bei der Landtagswahl 2026 können Parteien erstmals Landeslisten aufstellen. 21 Parteien haben eine Landesliste eingereicht - alle wurden zugelassen (Pressemitteilung der Landeswahlleiterin).
Die Landeslisten finden Sie in dieser Übersicht. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Ergebnis bei der Landtagswahl 2021. Darunter folgen in alphabetischer Reihenfolge die Parteien, die 2021 nicht angetreten sind. In dieser Reihenfolge werden die Parteien auch auf dem Stimmzettel bei der Wahl erscheinen.
Das Landtagswahlrecht ist zum 26. April 2022 umfassend reformiert worden. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben: Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag). Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht - anders als bei der Bundestagswahl 2025 - sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird die Partei gewählt - wie bei der Bundestagswahl.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden Anfang Februar 2026 verschickt. Das Schreiben enthält folgende Informationen:
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern wollen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter (0751) 405-167.
Grundsätzlich gilt: je früher Sie die Briefwahlunterlagen beantragen, desto besser.
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 7. März 2026, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Das Wahlbüro hat hierfür am Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter (0751) 405-167 gegeben.
Unser digitales Straßenverzeichnis hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem Wahllokal. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen der Name des Wahlbezirks 5 falsch mit „Bürgerbüro“ angegeben ist. Dieser Wahlbezirk heißt korrekt „005 Evangelisches Gemeindehaus“ (analog zum Name des Wahlraums).
Sollten Sie kürzlich umgezogen sein, kann Ihr Wahllokal aufgrund diverser Stichtagsregelungen jedoch abweichen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte das Wahlamt direkt unter der Nummer 0751 405-364.
Am Sonntag, 8. März 2026, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Alternativ können Sie unser Straßenverzeichnis nutzen, um Ihr Wahllokal zu suchen. Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit.
Am Wahlabend ab ca. 18.15 Uhr finden Sie über das Serviceportal Wahlergebnisse alle Zahlen und Ergebnisse aller Wahlbezirke in Weingarten.
Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.