Landtagswahl 2026

Zwei rote Briefumschläge, aufgedruckt die Adresse der Stadt
Die Umschläge für die Briefwahl sind bei dieser Wahl rot.

Am Sonntag, 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie hier. 

Wer darf wählen?

Wer wahlberechtigt ist, hat automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post bekommen. Dies sind alle Deutschen, 

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und 
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg leben und 
  • nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wer wird gewählt?

Bei der Landtagswahl 2026 können Parteien erstmals Landeslisten aufstellen. 21 Parteien haben eine Landesliste eingereicht - alle wurden zugelassen (Pressemitteilung der Landeswahlleiterin)

Die Landeslisten finden Sie in dieser Übersicht. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Ergebnis bei der Landtagswahl 2021. Darunter folgen in alphabetischer Reihenfolge die Parteien, die 2021 nicht angetreten sind. In dieser Reihenfolge werden die Parteien auch auf dem Stimmzettel bei der Wahl erscheinen. 

Wie viele Stimmen habe ich?

Das Landtagswahlrecht ist zum 26. April 2022 umfassend reformiert worden. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben: Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag). Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht - anders als bei der Bundestagswahl 2025 - sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird die Partei gewählt - wie bei der Bundestagswahl.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Die Wahlbenachrichtigungen wurden Anfang Februar 2026 verschickt. Das Schreiben enthält folgende Informationen:

  • Adresse des Wahllokals
  • Öffnungszeiten des Wahllokals
  • Wahltermin 
  • Wählernummer 
  • Hinweise zur Beantragung der Briefwahl

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? 

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern wollen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter (0751) 405-167.

Welche Fristen gelten für die Briefwahl?

Grundsätzlich gilt: je früher Sie die Briefwahlunterlagen beantragen, desto besser. 

  • Regulär können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, ausgestellt werden. Wir empfehlen wegen der Laufzeiten der Post seit dem 4. März, persönlich beim Wahlbüro anzufragen und dann vorbeizukommen, um die Unterlagen abzuholen oder vor Ort ihre Kreuzchen zu machen. Das Wahlbüro befindet sich im Gebäude Schussenstraße 9, Fassadenaufschrift „BUWOG – Glücklich wohnen“; 2. OG, Beschilderung „Wahlbüro“ folgen. Es ist rollstuhlgerecht, Besucherparkplätze sind vorhanden. 
  • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.

Sollten die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 7. März 2026, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Das Wahlbüro hat hierfür am Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.

Ein Pfeil auf einem Zettel zeigt auf einen goldenen Briefkasten

Wie wähle ich per Brief?

  • Sie füllen den Stimmzettel persönlich aus,
  • legen ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließen diesen,
  • unterzeichnen die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung,
  • stecken den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließen den Wahlbriefumschlag und
  • übersenden den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Weingarten. Der Wahlbrief kann auch persönlich eingeworfen werden, und zwar spätestens am Wahltag um 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude).

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter (0751) 405-167 gegeben.

Straßenfinder

Unser digitales Straßenverzeichnis hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem Wahllokal. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen der Name des Wahlbezirks 5 falsch mit „Bürgerbüro“ angegeben ist. Dieser Wahlbezirk heißt korrekt „005 Evangelisches Gemeindehaus“ (analog zum Name des Wahlraums).

Sollten Sie kürzlich umgezogen sein, kann Ihr Wahllokal aufgrund diverser Stichtagsregelungen jedoch abweichen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte das Wahlamt direkt unter der Nummer 0751 405-364.

Stimmabgabe im Wahllokal

Am Sonntag, 8. März 2026, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Alternativ können Sie unser Straßenverzeichnis nutzen, um Ihr Wahllokal zu suchen. Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit. 

Wo finde ich das Wahlergebnis?

Am Wahlabend ab ca. 18.15 Uhr finden Sie über das Serviceportal Wahlergebnisse alle Zahlen und Ergebnisse aller Wahlbezirke in Weingarten.

Kontakt

Daniel Singer
Wahlamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405167

Archiv

Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.