An diesen Stellen gilt seit Kurzem Tempo 30
Die jüngste Novellierung der Straßenverkehrsordnung räumt ein, dass zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern unter anderem an Fußgängerüberwegen Tempo 30 eingeführt werden kann. An fünf Stellen in Weingarten wurde das Tempo angepasst.
Die meisten Überwege in der Stadt liegen bereits in bestehenden Tempo-30-Zonen. Nach einer Verkehrsschau im April 2025 mit Polizei, Straßenbauamt und Straßenverkehrsbehörde wurde beschlossen, dass an vier Fußgängerüberwegen die Voraussetzungen für ein Tempolimit von 30 km/h erfüllt sind. Am 20. August wurden die entsprechenden Schilder durch den städtischen Baubetriebshof gestellt.
Betroffen sind der Überweg in der St. Longinusstraße, der besonders von Studierenden und Schülern genutzt wird, sowie drei Überwege in der Hähnlehofstraße. Hier führt die neue Rechtslage zu mehreren Wechseln zwischen Tempo 50 und Tempo 30. Zudem wurde in der Waldseer Straße auf Höhe der Kindertagesstätte „Groß und Klein“ auch tagsüber Tempo 30 angeordnet.
Da die Einführung in der Bevölkerung einige Fragen aufgeworfen hat, wurde am 8. September 2025 eine erneute Verkehrsschau durchgeführt. Dabei wurde u.a. entschieden, die Schilder in der Hähnlehofstraße näher an die jeweiligen Überwege zu versetzen. Auf diese Weise soll der Zusammenhang zwischen Tempolimit und Zebrastreifen deutlicher werden, während der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin gewährleistet bleibt.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen zu beachten und an den betroffenen Stellen besondere Rücksicht zu nehmen.