Gemeinderat verabschiedet Konzept zur Ganztagsbetreuung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 die Neuausrichtung des Konzepts zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Weingartener Grundschulen final auf den Weg gebracht.

„Die vergangenen Monate waren geprägt von intensiven Abstimmungen – mit Schulen, Elternvertretungen und unserer Steuerungsgruppe", räumte Oberbürgermeister Clemens Moll in seiner Einführung ein. „Gemeinsam haben wir allerdings nun einen stimmigen Ansatz erarbeitet, der die gesetzlichen Vorgaben mit dem konkreten Alltag von Familien in Einklang bringt“, so Moll weiter. Ausgangspunkt der konzeptionellen Neuausrichtung war das Feedback von Eltern: Das ursprüngliche Konzept vom Mai 2025 hatte teils Bedenken ausgelöst, weil es die Flexibilität des Betreuungsangebots einschränkte und einen finanziellen Mehraufwand befürchten ließ. Die Verwaltung hat daraufhin in enger Abstimmung mit allen Akteuren nachgesteuert.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt eine Zwei-Wege-Lösung: Bereits eingeschulte Kinder der Klassen 2 bis 4 können das bisherige Betreuungsangebot bis zum Ende der Grundschulzeit weiternutzen. Für alle neu eingeschulten Erstklässlerinnen und Erstklässler besteht ab Schuljahresbeginn ein rechtsanspruchserfüllendes Ganztagsangebot mit acht Stunden täglicher Betreuung inklusive Unterricht. Das System wird aufwachsend umgesetzt – vollständig in allen vier Klassenstufen etabliert ist es ab dem Schuljahr 2029/30. Die Buchung ist an drei, vier oder fünf Tagen pro Woche möglich. Ergänzend steht eine morgendliche Randzeit von 7 bis 8.15 Uhr sowie eine Abend-Randzeit von 16 bis 17.30 Uhr (montags bis donnerstags) zur Verfügung. Wer alle Angebote kombiniert, kann damit eine tägliche Betreuung von 7 bis 17.30 Uhr (montags bis donnerstags) bzw. bis 16 Uhr freitags in Anspruch nehmen.

Die Ferienbetreuung wird in zwei buchbaren Blöcken angeboten (Block I: Herbst-, Weihnachts- und Fasnetsferien; Block II: Oster-, Pfingst- und Sommerferien), jeweils von 8 bis 16 Uhr an fünf Tagen pro Woche. Die Bedarfsmeldung für Block I ist grundsätzlich bis 15. März, für Block II bis 30. September einzureichen. In diesem Jahr wird die Frist für Block I jedoch einmalig auf den 12. April verschoben (siehe untenstehenden Hinweis). Das Angebot steht vorrangig anspruchsberechtigten Kindern offen; Bestandskinder können nach Kapazität ebenfalls teilnehmen. Das Betreuungsangebot sieht bis zu 20 Schließtage pro Jahr vor, ausschließlich in den Ferien. Zehn davon entfallen fest auf die dritte und vierte Sommerferienwoche; die übrigen werden variabel festgelegt und rechtzeitig vor der Bedarfsmeldefrist kommuniziert. In Woche fünf und sechs der Sommerferien übernimmt ein externer Partner die Betreuung, wobei abweichende Öffnungszeiten möglich sind.

Zum Schuljahresbeginn 2026/27 ändert sich auch die Rechtsform: Die Stadt gibt die Betriebserlaubnis beider Schulhorte zurück; alle Angebote werden künftig nach Paragraf 8b Schulgesetz im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Verlässlichen Grundschule weitergeführt. Die Verwaltung betont, dass dies keine negativen Auswirkungen auf die Förderung hat und mehr Flexibilität ermöglicht.Bei den Entgelten gilt der Grundsatz: Die neue anspruchserfüllende Ganztagsbetreuung soll für Familien nicht teurer werden als das bisherige. Die Geschwisterkindregelung (50 % Rabatt ab dem zweiten Kind in derselben Einrichtung) bleibt vorerst bestehen; mögliche Anpassungen werden für das Folgejahr geprüft. Ein konkreter Entgeltvorschlag inklusive interkommunalem Vergleich wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 27. April zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis für Eltern: Die Bedarfsmeldefrist für das Schuljahr 2026/27 wurde bis Sonntag, 12. April 2026, verlängert. Nähere Informationen erhalten Sie direkt über die Schulen bzw. der Stadtverwaltung bei Marieke Grabow (Telefon: 0751 405-283, E-Mail: schulbetreuung@stadt-weingarten.de)

Familien mit Kindern, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Weingartener Grundschule besuchen, werden in Kürze über die Neuerungen informiert. Die entsprechenden Formulare zur Bedarfsmeldung werden bereitgestellt und sind auch unter www.stadt-weingarten.de/ganztag abrufbar.