Ganztagesbetreuung
Rechtsanspruch an den Grundschulen in Weingarten
Auf dieser Seite informiert die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs.
Rechtsanspruch an den Grundschulen in Weingarten
Auf dieser Seite informiert die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs.
Die Betreuung an Schultagen wird in drei Zeitfenstern angeboten.
Die Zeitfenster können miteinander kombiniert werden. Die gewählte Kombination gilt für 3, 4 oder 5 Tage pro Woche einheitlich. Eine unterschiedliche Auswahl je Wochentag ist nicht möglich.
Betreuungszeit: 8 – 16 Uhr
Die Ferienbetreuung kann in zwei Blöcken (erstes und zweites Schulhalbjahr) gebucht werden. Einzelne Ferienwochen oder festgelegte Ferientage können flexibel ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:
Die Entgelte für die Betreuung an Schultagen und in den Ferien werden in der Gemeinderatssitzung am 27. April 2026 beschlossen. Für das Ganztagszeitfenster (11.45 – 16 Uhr) in der Schulzeit wird kein höheres Entgelt erhoben als bisher für die Nachmittagsbetreuung (ehemals Hort).
Die aktuellen Entgelte für die Nachmittagsbetreuung sind wie folgt:
Für das zweite und jedes weitere Kind wird an Schultagen die Hälfte des Betreuungsentgelts berechnet. Für die Ferienbetreuung gibt es keinen Geschwisterrabatt.
Die Informationen zu den Kosten für Imbiss und Mittagessen werden spätestens zum Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Derzeit bereiten wir die Ausschreibung für die Catering-Leistungen vor.
Um einen Betreuungsplatz zu buchen, stehen Bedarfsmeldebögen zur Verfügung:
Die entsprechenden Formulare zur Bedarfsmeldung sowie für Änderungen stehen als Download zur Verfügung.
Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach diesen Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Nach der Abgabe der Bedarfsmeldebögen erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtung eine Betreuungsvereinbarung. Diese Vereinbarung sichert den Betreuungsplatz an Schultagen sowie in Ferienblock 1 bzw. 2 verbindlich zu. Gleichzeitig werden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Betreuungseinrichtungen bereitgestellt.
Änderungen von Betreuungszeiten oder -tagen, die sich aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres ergeben, können berücksichtigt werden. Dafür steht ein Änderungsformular zur Verfügung, das in der ersten Woche nach den Sommerferien bei der jeweiligen Einrichtung eingereicht werden kann.
Kinder, die im kommenden Schuljahr bereits die 2., 3. oder 4. Klasse besuchen, fallen nicht unter die neue gesetzliche Regelung und haben weiterhin keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das angepasste Betreuungskonzept ermöglicht dennoch, dass diese Kinder das bisherige Betreuungsangebot nutzen können.
Es gibt keine Änderungen. Eine Bedarfsmeldung ist nur erforderlich, wenn der Betreuungsumfang oder die Betreuungstage angepasst werden sollen. Verwenden Sie dafür bitte das Änderungsformular. Änderungen aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres können später berücksichtigt werden. Das Änderungsformular ist in der ersten Woche nach den Sommerferien einzureichen.
Kinder ohne Rechtsanspruch, die erstmals angemeldet werden, können bei ausreichender Kapazität eine Betreuungsvereinbarung für die Dauer eines Jahres erhalten. Für die Anmeldung im Schuljahr 2026/27 füllen Sie bitte das Formular zur Bedarfsmeldung der Betreuung an Schultagen inkl. Ferienblock 1 aus.
Abgabe der Unterlagen bis 12. April 2026 bei der jeweiligen Schule. Bitte nutzen Sie die Briefkästen der Schulen, da der Abgabetermin in die Ferien fällt.
Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach den Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die Ferienbetreuung richtet sich primär an Kinder mit Rechtsanspruch, kann aber auch für Kinder ohne Rechtsanspruch bei ausreichender Kapazität angeboten werden.
Betreuungszeiten: 8 – 16 Uhr
Die Buchung erfolgt in zwei Zeitblöcken (erstes und zweites Schulhalbjahr). Innerhalb der Blöcke können einzelne Ferienwochen oder festgelegte Ferientage ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:
Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach den Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Das Betreuungsentgelt an Schultagen für Kinder ohne Rechtsanspruch bleibt unverändert.
Das Betreuungsentgelt für Ferien wird in der Gemeinderatssitzung im April 2026 beschlossen.
Für das zweite und jedes weitere Kind wird an Schultagen die Hälfte des Betreuungsentgelts berechnet. Für die Ferienbetreuung gibt es keinen Geschwisterrabatt.
Die Informationen zu den Kosten für Imbiss und Mittagessen werden spätestens zum Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Derzeit bereiten wir die Ausschreibung für die Catering-Leistungen vor.
Bei rechtzeitiger Abgabe von Bedarfs- oder Änderungswünschen erhalten Sie bei ausreichender Kapazität eine Betreuungsvereinbarung, die den Platz verbindlich sichert:
Mit der Vereinbarung erhalten Sie auch die Benutzungs- und Entgeltordnung der Betreuungseinrichtungen.