Ganztagesbetreuung

Rechtsanspruch an den Grundschulen in Weingarten  

Auf dieser Seite informiert die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs.

Betreuung für Kinder mit Rechtsanspruch (1. Klasse, Junior- und Vorbereitungsklassen)

Betreuung an Schultagen

Die Betreuung an Schultagen wird in drei Zeitfenstern angeboten.

  • Randzeit morgens: 7 – 8.15 Uhr
  • Ganztag: 11.45 – 16 Uhr
  • Randzeit abends: 16 – 17.30 Uhr (kein Angebot am Freitag)

Die Zeitfenster können miteinander kombiniert werden. Die gewählte Kombination gilt für 3, 4 oder 5 Tage pro Woche einheitlich. Eine unterschiedliche Auswahl je Wochentag ist nicht möglich.

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet mit Ausnahme von 20 Tagen im Schuljahr von 8 bis 16 Uhr statt (samstags und sonntags wird keine Betreuung angeboten) und kann in zwei Blöcken (erstes und zweites Schulhalbjahr) gebucht werden. Einzelne Ferienwochen oder festgelegte Ferientage können flexibel ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:

Ferienblock 1
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Herbstferien 26. bis 30. Oktober 2026  5
Weihnachtsferien 7. bis 8. Januar 2027 2
Fasnetsferien 5. bis 12. Februar 2027 6
Ferienblock 2
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Osterferien 25. März bis 2. April 2027 5
Pfingstferien 18. bis 21. Mai 2027 4
Pfingstferien 24. bis 26. Mai 2027 3
Sommerferien 29. bis 30. Juli 2027 2
Sommerferien 2. bis 6. August 2027 5
Sommerferien 9. bis 13. August 2027 5
Sommerferien 30. August bis 3. September 2027 5
Sommerferien 6. bis 10. September 2027 5
Schließtage: An folgenden Tagen findet keine Betreuung statt:
  • Weihnachtsferien: 23. Dezember 2026 bis 5. Januar 2027 (8 Tage)
  • Blutfreitag: 7. Mai 2027 (1 Tag)
  • Brückentag: 28. Mai 2027 (1 Tag)
  • Sommerferien: 16. bis 27. August 2027 (10 Tage)

Entgelte

Das Entgelt für die Betreuung an Schultagen und in den Ferien für Kinder mit Rechtsanspruch wurde in der Gemeinderatssitzung am 27. April 2026 beschlossen. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Benutzungsordnung (PDF,146 KB) und in der Entgeltordnung (PDF,58 KB). Für das Ganztagszeitfenster (11.45 – 16 Uhr) in der Schulzeit wird kein höheres Entgelt erhoben als bisher für die Nachmittagsbetreuung (ehemals Hort).

Betreuung in der Schulzeit

Randzeitbetreuung morgens
3 Tage 4 Tage      5 Tage
33 Euro 41 Euro 49 Euro
Ganztagsbetreuung
3 Tage 4 Tage      5 Tage
111 Euro 148 Euro 185 Euro
Randzeitbetreuung abends
3 Tage 4 Tage      Freitags kein Angebot
49 Euro 61 Euro  

Betreuung in den Ferien

Herbstferien (26.10.2026 - 30.10.2026, 5 Tage) 46 Euro
Weihnachtsferien (07.01.2027 - 08.01.2027, 2 Tage) 18 Euro
Fasnetsferien (05.02.2027 - 12.02.2027, 6 Tage) 55 Euro
Osterferien (25.03.2027 - 02.04.2027, 5 Tage) 46 Euro
Pfingstferien 1. Woche (18.05.2027 - 21.05.2027, 4 Tage) 37 Euro
Pfingstferien 2. Woche (24.05.2027 - 26.05.2027, 3 Tage) 27 Euro
Sommerferien 1. Woche (29.07.2027 - 30.07.2027, 2 Tage) 18 Euro
Sommerferien 2. Woche (02.08.2027 - 06.08.2027. 5 Tage) 46 Euro
Sommerferien 3. Woche (09.08.2027 - 13.08.2027, 5 Tage) 46 Euro
Sommerferien 4. Woche (30.08.2027 - 03.09.2027, 5 Tage) 46 Euro
Sommerferien 5. Woche (06.09.2027 - 10.09.2027, 5 Tage) 46 Euro

Geschwisterrabatt

Für das zweite und jedes weitere Kind wird an Schultagen die Hälfte des Betreuungsentgelts berechnet. Für die Ferienbetreuung gibt es keinen Geschwisterrabatt.

Mittagessen & Imbiss

Für ein Mittagessen werden ab dem Schuljahr 2026/2027 5,41 Euro berechnet.

Während der Schulzeit

Die monatlichen Beiträge für das Mittagessen werden pauschal berechnet und für elf Monate im Schuljahr erhoben. Bei der Berechnung werden die Ferienzeiten sowie durchschnittlich ein kostenfreies Mittagessen pro Monat berücksichtigt. Das kostenfreie Mittagessen dient dem Ausgleich einzelner Fehltage.

Tage/Woche 3 4 5
Entgelt Mittagessen 50,18 Euro 66,91 Euro 83,63 Euro

In den Ferien

Für die gebuchte Ferienbetreuung wird für jeden Betreuungstag der entsprechende Beitrag berechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils vor Beginn der Ferienbetreuung.

Ferientage 2 3 4 5 6
Entgelt Mittagessen 10,82 Euro 16,23 Euro 21,64 Euro 27,41 Euro 32,46 Euro

Anmeldung, Änderungen & Kündigung der Betreuung

Anmeldung für die Betreuung an Schultagen und für die Ferienbetreuung

Der Betreuungsbedarf ist über eine Bedarfsmeldung bei der jeweiligen Ganztagsbetreuung oder Schule anzumelden. Hierfür gelten folgende Fristen:

  • Betreuung an Schultagen inkl. Ferienblock 1 bis 12. April 2026
  • Ferienblock 2: bis 30. September 2026

Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach diesen Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden!

Nach Sichtung der Bedarfsmeldung erhalten Sie eine Betreuungsvereinbarung, die den Betreuungsplatz an Schultagen sowie in Ferienblock 1 bzw. 2 verbindlich zusichert.

  • Betreuungsvereinbarung für Schultage inkl. Ferienblock 1: Mitte/Ende Mai 2026
  • Betreuungsvereinbarung für den Ferienblock 2: Mitte/Ende Oktober 2026

Änderung des Betreuungsumfangs oder der Betreuungstage & Kündigung

Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungstage sowie Kündigungen während der Laufzeit der Betreuungsvereinbarung können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund berücksichtigt werden. Änderungen, die sich beispielsweise aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres ergeben, können ebenfalls berücksichtigt werden. Diese sind innerhalb der ersten Woche nach den Sommerferien bei der jeweiligen Ganztagsbetreuung oder Schule einzureichen.

Betreuung für Kinder ohne Rechtsanspruch (2. bis 4. Klasse)

Betreuung an Schultagen

Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die 2., 3. oder 4. Klasse besuchen, fallen nicht unter die neue gesetzliche Regelung und haben weiterhin keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bestehende Betreuungsplätze von Kindern ohne Rechtsanspruch können jedoch unverändert bis zum Verlassen der Schule weiter genutzt werden.

Kinder ohne Rechtsanspruch, die erstmals für die Betreuung angemeldet werden, können bei ausreichender Kapazität einen Betreuungsplatz erhalten. Neue Betreuungsvereinbarungen werden ab dem Schuljahr 2026/2027 jedoch grundsätzlich nur für die Dauer eines Schuljahres abgeschlossen.

Die Betreuung an Schultagen für Kinder ohne Rechtsanspruch wird wie folgt angeboten:

  • Verlässliche Grundschule (VG), vormittags: 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn
  • Verlässliche Grundschule (VG), nachmittags: Unterrichtsende bis 13 Uhr
  • Flexi (Schule am Martinsberg): 11.45 bis 14.15 Uhr
  • Nachmittagsbetreuung: 11.45 bis 17.30 Uhr

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung richtet sich primär an Kinder mit Rechtsanspruch, kann aber auch für Kinder ohne Rechtsanspruch bei ausreichender Kapazität angeboten werden.

Betreuungszeiten: 8 – 16 Uhr

Die Buchung erfolgt in zwei Zeitblöcken (erstes und zweites Schulhalbjahr). Innerhalb der Blöcke können einzelne Ferienwochen oder festgelegte Ferientage ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:

Ferienblock 1
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Herbstferien 26. bis 30. Oktober 2026  5
Weihnachtsferien 7. bis 8. Januar 2027 2
Fasnetsferien 5. bis 12. Februar 2027 6
Ferienblock 2
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Osterferien 25. März bis 2. April 2027 5
Pfingstferien 18. bis 21. Mai 2027 4
Pfingstferien 24. bis 26. Mai 2027 3
Sommerferien 29. bis 30. Juli 2027 2
Sommerferien 2. bis 6. August 2027 5
Sommerferien 9. bis 13. August 2027 5
Sommerferien 30. August bis 3. September 2027 5
Sommerferien 6. bis 10. September 2027 5
Meldefristen
  • Erstes Schulhalbjahr: 12. April 2026
  • Zweites Schulhalbjahr: 30. September 2026

Wichtiger Hinweis

Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach den Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Schließtage: An folgenden Tagen findet keine Betreuung statt:
  • Weihnachtsferien: 23. Dezember 2026 bis 5. Januar 2027 (8 Tage)
  • Blutfreitag: 7. Mai 2027 (1 Tag)
  • Brückentag: 28. Mai 2027 (1 Tag)
  • Sommerferien: 16. bis 27. August 2027 (10 Tage)

Entgelte

Betreuung in der Schulzeit

Das Betreuungsentgelt an Schultagen für Kinder ohne Rechtsanspruch bleibt unverändert.

Modul 1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4 Tage/Woche 5 Tage/Woche
Verlässliche Grundschule (VG),
vor Unterrichtsbeginn
25,00 Euro 28,25 Euro 31,50 Euro 34,75 Euro 38,00 Euro
VG, nach Unterrichtsende 25,00 Euro 28,25 Euro 31,50 Euro 34,75 Euro 38,00 Euro
Flexi (Schule am Martinsberg) 50,00 Euro 50,00 Euro - - -
Nachmittagsbetreuung 94,00 Euro 102,00 Euro 111,00 Euro 148,00 Euro 185,00 Euro

Betreuung in den Ferien

Das Entgelt für die Betreuung an Schultagen und in den Ferien für Kinder mit Rechtsanspruch wurde in der Gemeinderatssitzung am 27. April 2026 beschlossen. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Benutzungsordnung (PDF,146 KB) und in der Entgeltordnung (PDF,58 KB).

Herbstferien (26.10.2026 - 30.10.2026, 5 Tage) 56 Euro
Weihnachtsferien (07.01.2027 - 08.01.2027, 2 Tage) 22 Euro
Fasnetsferien (05.02.2027 - 12.02.2027, 6 Tage) 66 Euro
Osterferien (25.03.2027 - 02.04.2027, 5 Tage) 56 Euro
Pfingstferien 1. Woche (18.05.2027 - 21.05.2027, 4 Tage) 45 Euro
Pfingstferien 2. Woche (24.05.2027 - 26.05.2027, 3 Tage) 33 Euro
Sommerferien 1. Woche (29.07.2027 - 30.07.2027, 2 Tage) 22 Euro
Sommerferien 2. Woche (02.08.2027 - 06.08.2027. 5 Tage) 56 Euro
Sommerferien 3. Woche (09.08.2027 - 13.08.2027, 5 Tage) 56 Euro
Sommerferien 4. Woche (30.08.2027 - 03.09.2027, 5 Tage) 56 Euro
Sommerferien 5. Woche (06.09.2027 - 10.09.2027, 5 Tage) 56 Euro

Geschwisterrabatt

Für das zweite und jedes weitere Kind wird an Schultagen die Hälfte des Betreuungsentgelts berechnet. Für die Ferienbetreuung gibt es keinen Geschwisterrabatt.

Mittagessen & Imbiss

Für ein Mittagessen werden ab dem Schuljahr 2026/2027 5,41 Euro berechnet.

Während der Schulzeit

Die monatlichen Beiträge für das Mittagessen werden pauschal berechnet und für elf Monate im Schuljahr erhoben. Bei der Berechnung werden die Ferienzeiten sowie durchschnittlich ein kostenfreies Mittagessen pro Monat berücksichtigt. Das kostenfreie Mittagessen dient dem Ausgleich einzelner Fehltage.

Tage/Woche 1 2 3 4 5
Entgelt Mittagessen 16,73 Euro 26,76 Euro 50,18 Euro 66,91 Euro 83,63 Euro

Für Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (Klassen 2 bis 4) wird der Beitrag für das Mittagessen – entsprechend dem gebuchten Betreuungsumfang – berechnet.

In den Ferien

Für die gebuchte Ferienbetreuung wird für jeden Betreuungstag der entsprechende Beitrag berechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils vor Beginn der Ferienbetreuung.

Ferientage 2 3 4 5 6
Entgelt Mittagessen 10,82 Euro 16,23 Euro 21,64 Euro 27,41 Euro 32,46 Euro

Anmeldung, Änderungen & Kündigung der Betreuung

Erstanmeldung für die Betreuung an Schultagen & Anmeldung für die Ferienbetreuung

Für eine erstmalige Anmeldung für die Betreuung an Schultagen und für die Ferien ist eine Bedarfsmeldung erforderlich. Die Fristen für die Abgabe der Bedarfsmeldung bei der jeweiligen Ganztagsbetreuung oder Schule sind:

  • Betreuung an Schultagen inkl. Ferienblock 1: bis 12. April 2026
  • Ferienblock 2: bis 30. September 2026

Bei ausreichender Kapazität erhalten Sie eine Betreuungsvereinbarung, die den Platz verbindlich sichert:

  • Betreuungsvereinbarung für Schultage inkl. Ferienblock 1: Mitte/Ende Mai 2026
  • Betreuungsvereinbarung für den Ferienblock 2: Mitte/Ende Oktober 2026

Änderung des Betreuungsumfangs oder der Betreuungstage & Kündigung (neue Betreuungsvereinbarungen ab September 2026)

Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungstage sowie Kündigungen während der Laufzeit der Betreuungsvereinbarungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund (und ggf. bei ausreichender Kapazität) berücksichtigt werden. Änderungen, die sich beispielsweise aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres ergeben, können ebenfalls berücksichtigt werden. Diese sind innerhalb der ersten Woche nach den Sommerferien bei der jeweiligen Ganztagsbetreuung oder Schule einzureichen.

Änderung des Betreuungsumfangs oder der Betreuungstage & Kündigung (Betreuungsplätze vor September 2026)

Änderungen des Betreuungsumfangs oder der Betreuungstage sowie Kündigungen können zum zweiten Halbjahr oder zum Ende eines Schuljahres angemeldet werden.
Änderungen, die sich aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres ergeben, können berücksichtigt werden. Diese sind innerhalb der ersten Woche nach den Sommerferien bei der jeweiligen Ganztagsbetreuung oder Schule einzureichen.

Kontakt

Marieke Grabow
Abteilung Bildung, Sport und Vereine
Kirchstraße 1
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-283

Susanne Wahl
Schulbetreuung Schule am Martinsberg
Telefon 0751 561924-18

Gabriele Goreth
Schulbetreuung Talschule
Telefon 0751 561922-19