Ganztagesbetreuung

Rechtsanspruch an den Grundschulen in Weingarten  

Auf dieser Seite informiert die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs.

Betreuung für Kinder mit Rechtsanspruch (1. Klasse, Junior- und Vorbereitungsklassen)

Betreuung an Schultagen

Die Betreuung an Schultagen wird in drei Zeitfenstern angeboten.

  • Randzeit morgens: 7 – 8.15 Uhr
  • Ganztag: 11.45 – 16 Uhr
  • Randzeit abends: 16 – 17.30 Uhr (entfällt freitags)

Die Zeitfenster können miteinander kombiniert werden. Die gewählte Kombination gilt für 3, 4 oder 5 Tage pro Woche einheitlich. Eine unterschiedliche Auswahl je Wochentag ist nicht möglich.

Ferienbetreuung

Betreuungszeit: 8 – 16 Uhr

Die Ferienbetreuung kann in zwei Blöcken (erstes und zweites Schulhalbjahr) gebucht werden. Einzelne Ferienwochen oder festgelegte Ferientage können flexibel ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:

Ferienblock 1
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Herbstferien 26. bis 30. Oktober 2026  4
Weihnachtsferien 7. bis 8. Januar 2027 2
Fasnetsferien 5. bis 12. Februar 2027 6
Ferienblock 2
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Osterferien 25. März bis 2. April 2027 5
Pfingstferien 18. bis 21. Mai 2027 4
Pfingstferien 24. bis 26. Mai 2027 3
Sommerferien 29. bis 30. Juli 2027 2
Sommerferien 2. bis 6. August 2027 5
Sommerferien 9. bis 13. August 2027 5
Sommerferien 30. August bis 3. September 2027 5
Sommerferien 6. bis 10. September 2027 5
Schließtage: An folgenden Tagen findet keine Betreuung statt:
  • Weihnachtsferien: 23. Dezember 2026 bis 5. Januar 2027 (8 Tage)
  • Blutfreitag: 7. Mai 2027 (1 Tag)
  • Brückentag: 28. Mai 2027 (1 Tag)
  • Sommerferien: 16. bis 27. August 2027 (10 Tage)

Entgelte

Die Entgelte für die Betreuung an Schultagen und in den Ferien werden in der Gemeinderatssitzung am 27. April 2026 beschlossen. Für das Ganztagszeitfenster (11.45 – 16 Uhr) in der Schulzeit wird kein höheres Entgelt erhoben als bisher für die Nachmittagsbetreuung (ehemals Hort).

Die aktuellen Entgelte für die Nachmittagsbetreuung sind wie folgt:

3 Tage 4 Tage      5 Tage
111,00 Euro  148,00 Euro 185,00 Euro

Geschwisterrabatt

Für das zweite und jedes weitere Kind wird an Schultagen die Hälfte des Betreuungsentgelts berechnet. Für die Ferienbetreuung gibt es keinen Geschwisterrabatt.

Die Informationen zu den Kosten für Imbiss und Mittagessen werden spätestens zum Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Derzeit bereiten wir die Ausschreibung für die Catering-Leistungen vor.

Anmeldung & Buchung der Betreuung

Bedarfsmeldung

Um einen Betreuungsplatz zu buchen, stehen Bedarfsmeldebögen zur Verfügung:

  • Betreuung an Schultagen inkl. Ferienblock 1
    • Abgabe bis 12. April 2026 bei der jeweiligen Schule. 
    • Bitte nutzen Sie die Briefkästen der Schulen, da der Abgabetermin in die Ferien fällt.
  • Ferienblock 2
    • Abgabe bis 30. September 2026 bei der jeweiligen Schule oder Einrichtung.

Die entsprechenden Formulare zur Bedarfsmeldung sowie für Änderungen stehen als Download zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach diesen Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Betreuungsvereinbarung

Nach der Abgabe der Bedarfsmeldebögen erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtung eine Betreuungsvereinbarung. Diese Vereinbarung sichert den Betreuungsplatz an Schultagen sowie in Ferienblock 1 bzw. 2 verbindlich zu. Gleichzeitig werden die Benutzungs- und Entgeltordnung der Betreuungseinrichtungen bereitgestellt.

Änderungen der Betreuungszeiten

Änderungen von Betreuungszeiten oder -tagen, die sich aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres ergeben, können berücksichtigt werden. Dafür steht ein Änderungsformular zur Verfügung, das in der ersten Woche nach den Sommerferien bei der jeweiligen Einrichtung eingereicht werden kann.

Betreuung für Kinder ohne Rechtsanspruch (2. bis 4. Klasse)

Kinder, die im kommenden Schuljahr bereits die 2., 3. oder 4. Klasse besuchen, fallen nicht unter die neue gesetzliche Regelung und haben weiterhin keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das angepasste Betreuungskonzept ermöglicht dennoch, dass diese Kinder das bisherige Betreuungsangebot nutzen können.

Betreuung an Schultagen

Bestehende Betreuungsplätze

Es gibt keine Änderungen. Eine Bedarfsmeldung ist nur erforderlich, wenn der Betreuungsumfang oder die Betreuungstage angepasst werden sollen. Verwenden Sie dafür bitte das Änderungsformular. Änderungen aufgrund des Stundenplans zu Beginn des Schuljahres können später berücksichtigt werden. Das Änderungsformular ist in der ersten Woche nach den Sommerferien einzureichen.

Neue Anmeldung

Kinder ohne Rechtsanspruch, die erstmals angemeldet werden, können bei ausreichender Kapazität eine Betreuungsvereinbarung für die Dauer eines Jahres erhalten. Für die Anmeldung im Schuljahr 2026/27 füllen Sie bitte das Formular zur Bedarfsmeldung der Betreuung an Schultagen inkl. Ferienblock 1 aus.

Abgabe der Unterlagen bis 12. April 2026 bei der jeweiligen Schule. Bitte nutzen Sie die Briefkästen der Schulen, da der Abgabetermin in die Ferien fällt.

Wichtiger Hinweis

Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach den Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung richtet sich primär an Kinder mit Rechtsanspruch, kann aber auch für Kinder ohne Rechtsanspruch bei ausreichender Kapazität angeboten werden.

Betreuungszeiten: 8 – 16 Uhr

Die Buchung erfolgt in zwei Zeitblöcken (erstes und zweites Schulhalbjahr). Innerhalb der Blöcke können einzelne Ferienwochen oder festgelegte Ferientage ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:

Ferienblock 1
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Herbstferien 26. bis 30. Oktober 2026  4
Weihnachtsferien 7. bis 8. Januar 2027 2
Fasnetsferien 5. bis 12. Februar 2027 6
Ferienblock 2
Ferien Zeitraum Anzahl Tage
Osterferien 25. März bis 2. April 2027 5
Pfingstferien 18. bis 21. Mai 2027 4
Pfingstferien 24. bis 26. Mai 2027 3
Sommerferien 29. bis 30. Juli 2027 2
Sommerferien 2. bis 6. August 2027 5
Sommerferien 9. bis 13. August 2027 5
Sommerferien 30. August bis 3. September 2027 5
Sommerferien 6. bis 10. September 2027 5
Meldefristen
  • Erstes Schulhalbjahr: 12. April 2026
  • Zweites Schulhalbjahr: 30. September 2026

Wichtiger Hinweis

Bedarfs- oder Änderungsmeldungen nach den Fristen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Schließtage: An folgenden Tagen findet keine Betreuung statt:
  • Weihnachtsferien: 23. Dezember 2026 bis 5. Januar 2027 (8 Tage)
  • Blutfreitag: 7. Mai 2027 (1 Tag)
  • Brückentag: 28. Mai 2027 (1 Tag)
  • Sommerferien: 16. bis 27. August 2027 (10 Tage)

Entgelte

Das Betreuungsentgelt an Schultagen für Kinder ohne Rechtsanspruch bleibt unverändert.

Modul 1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4 Tage/Woche 5 Tage/Woche
Verlässliche Grundschule (VG),
vor Unterrichtsbeginn
25,00 Euro 28,25 Euro 31,50 Euro 34,75 Euro 38,00 Euro
VG, nach Unterrichtsende 25,00 Euro 28,25 Euro 31,50 Euro 34,75 Euro 38,00 Euro
Flexi (Schule am Martinsberg) 50,00 Euro 50,00 Euro - - -
Nachmittagsbetreuung 94,00 Euro 102,00 Euro 111,00 Euro 148,00 Euro 185,00 Euro

Das Betreuungsentgelt für Ferien wird in der Gemeinderatssitzung im April 2026 beschlossen.

Geschwisterrabatt

Für das zweite und jedes weitere Kind wird an Schultagen die Hälfte des Betreuungsentgelts berechnet. Für die Ferienbetreuung gibt es keinen Geschwisterrabatt.

Mittagessen & Imbiss

Die Informationen zu den Kosten für Imbiss und Mittagessen werden spätestens zum Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Derzeit bereiten wir die Ausschreibung für die Catering-Leistungen vor.

Anmeldung & Buchung der Betreuung

Bei rechtzeitiger Abgabe von Bedarfs- oder Änderungswünschen erhalten Sie bei ausreichender Kapazität eine Betreuungsvereinbarung, die den Platz verbindlich sichert:

  • Mai: Vereinbarung für Betreuung an Schultagen inkl. Ferienblock 1
  • Oktober: Vereinbarung für Ferienblock 2

Mit der Vereinbarung erhalten Sie auch die Benutzungs- und Entgeltordnung der Betreuungseinrichtungen.

Kontakt

Marieke Grabow
Abteilung Bildung, Sport und Vereine
Kirchstraße 1
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-283

Susanne Wahl
Schulbetreuung Schule am Martinsberg
Telefon 0751 561924-18

Gabriele Goreth
Schulbetreuung Talschule
Telefon 0751 561922-19