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Bürgerservice digital

Behördengänge bequem online erledigen

Das Onlinezugangsgesetz, das 2017 verabschiedet wurde, verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft digital verfügbar zu machen.

Behördengänge können damit zum Teil ohne Beachtung der Öffnungszeiten und bequem von zu Hause aus erledigt werden. Dies spart Zeit und unnötige Wege. Wartezeiten am Schalter und die Suche nach dem richtigen Kontakt entfallen. Natürlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abteilungen weiterhin für persönliche Kontakte zur Verfügung.

Folgende Dienstleistungen können Sie bereits heute online abwickeln:

Ortspolizeibehörde

Wie kann ich die Online-Services nutzen?

Um die Online-Dienste nutzen zu können, benötigen Sie ein kostenfreies Servicekonto auf der Plattform Service BW. Registrieren Sie sich jetzt auf Service-BW und richten Sie Ihr sicher verschlüsseltes Konto mit Postfach und Dokumentensafe ein.