Ganztagsbetreuung: Häufig gestellte Fragen
Zum neuen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erreichen uns viele Zuschriften von Eltern. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir auf dieser Sonderseite.
Zum neuen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erreichen uns viele Zuschriften von Eltern. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir auf dieser Sonderseite.
Aufgrund der Komplexität des Themas und vieler Detailfragen ist ein allgemeiner Elternabend derzeit nicht geeignet. Das FAQ auf dieser Seite wird regelmäßig aktualisiert und um konkrete Fragestellungen ergänzt.
Ziel der Verwaltung ist es, sogenannte Bestandskinder in das neue Betreuungsangebot zu übernehmen, jedoch unter veränderten Rahmenbedingungen. Konkrete Aussagen sind erst möglich, wenn der tatsächliche Bedarf der anspruchsberechtigten Erstklässler bekannt ist. Angebote wie die Kernzeit (Verlässliche Grundschule) oder die Flexible Nachmittagsbetreuung (Schule am Martinsberg) werden mit Einführung des neuen Systems nicht fortgeführt. Für Kinder im Hort wird aufgrund zusätzlicher Gruppen je Standort davon ausgegangen, dass ausreichend Kapazitäten bestehen.
Nach Ablauf der Bedarfsfrist am 15. März 2026 kann die Stadtverwaltung Aussagen zur Auslastung treffen.
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs hat der Gemeinderat beschlossen, Betreuungsangebote nur noch über die gesamte Tagesdauer anzubieten. Kürzere Zeitmodelle können derzeit nicht angeboten werden, sollen aber nach Einführung des neuen Systems geprüft werden.
Derzeit können keine kürzeren oder flexibleren Zeitmodelle angeboten werden. Die Gebühren bemessen sich nach der Bereitstellung des Ganztagesplatzes. Nach der Einführung des neuen Systems im Schuljahr 2026/27 wird geprüft, ob künftig auch kürzere Betreuungszeiten möglich sind.
Für Kinder mit Rechtsanspruch besteht keine Nachweispflicht.
Für Kinder ohne Rechtsanspruch bleibt die Nachweispflicht bestehen.
Die Ferienbetreuung kann auch ohne Betreuung während der Schulzeit in Anspruch genommen werden.
Städte und Kommunen sind verpflichtet, ein Ferienangebot vorzuhalten. Um eine ausreichende Gruppenstärke und verlässliche Personalplanung zu gewährleisten, ist eine Anmeldung für das gesamte Schuljahr erforderlich. Einzelne oder flexible Ferienbuchungen lassen keine verlässliche Planung zu.
In den Ferien gibt es ein Angebot von fünf Tagen pro Woche mit jeweils neun Stunden Betreuung pro Tag. Die Strukturen ähneln der Schulzeitbetreuung, ausgenommen ist die Hausaufgabenbetreuung. Die Gruppen können altersgemischt sein.
Während der Schulzeit können Eltern zwischen drei und fünf Betreuungstagen wählen.
In den Ferien ist ausschließlich eine Fünf-Tage-Woche möglich, da der vormittägliche Schulunterricht entfällt.
Nach Absprache mit der jeweiligen Betreuungseinrichtung kann das Kind auch vor Ende der Betreuungszeit abgeholt werden. Die möglichen Abholzeiten legt die jeweilige Betreuungseinrichtung fest.
Die Einführung der Ganztagsbetreuung führt zu erheblichen Mehrkosten für die Kommune. Daher wurden neue Gebühren kalkuliert. Der Gemeinderat hat beschlossen, künftige Anpassungen an die Steigerungsraten kommunaler und kirchlicher Landesverbände zu koppeln. Wenn die Förderungen des Landes Baden-Württemberg steigen, sollen die Gebühren sinken.
Befinden sich in einer Einrichtung mehrere Kinder einer Familie und sind diese an derselben Adresse gemeldet, kann die Familie auf Antrag die Geschwisterkind-Regelung geltend machen. Der Antrag ist formlos gegenüber der Einrichtungsleitung schriftlich einzureichen.Die Geschwisterkind-Regelung sieht vor, dass für jedes weitere, gleichzeitig in der Betreuungseinrichtung anwesende Kind eine Reduzierung der monatlichen Kosten (bezugnehmend auf das Entgelt „1 Kind in der Familie“) um 50% vorgenommen wird.
Eine Familie mit drei Kindern in der Einrichtung entrichtet folgendes Entgelt für ein Betreuungsangebot an fünf Tagen:
Es gelten die gleichen Standards wie in der bisherigen Hortbetreuung. Zum Einsatz kommen sowohl pädagogisch ausgebildete Fachkräfte als auch geeignete Zusatzkräfte.
Nein, bisher nicht. Die Erhebung des möglichen Bedarfs an Betreuungsplätzen war Teil eines Auftrags an die PH Weingarten im vergangenen Jahr. Die dort prognostizierten Zahlen sind Grundlage für das vom Gemeinderat am 16. April 2025 beschlossene Betreuungskonzept. Der tatsächliche Bedarf wird seit Ende Januar 2026 über Bedarfsbögen erfasst, die mit dem Elternschreiben verschickt werden. Nach dem 15. März werden die Rückmeldungen ausgewertet und gegebenenfalls Anmeldeunterlagen versendet.
Steht für Ihr Kind der Wechsel auf eine weiterführende Schule an, muss spätestens bis zum 15. März des Jahres vor dem Schulwechsel – also während der vierten Klassen – eine schriftliche Kündigung bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung eingegangen sein.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung sowie die Betreuungseinrichtungen an den jeweiligen Grundschulen zur Verfügung: