Ganztagesbetreuung

Rechtsanspruch an den Grundschulen in Weingarten  

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt – im ersten Schritt zunächst für die Klassenstufe 1 – der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden, haben damit ein über die Unterrichtszeit hinausgehendes Recht auf ganztägige Betreuung an allen Schultagen. Dieser Anspruch gilt auch während der Ferien mit Ausnahme von 20 Werktagen innerhalb der Ferien.

Art des Betreuungsangebots

Um dem gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können, hat die Stadt Weingarten ein neues Betreuungskonzept entwickelt: Die Ganztagsbetreuung wird künftig als schulnahes Angebot unter kommunaler Trägerschaft durchgeführt. Das heißt: Kinder werden vor Unterrichtsbeginn, über die Mittagszeit inklusive Mittagessen sowie am Nachmittag betreut. Auch die Hausaufgabenbetreuung gehört dazu. Das Angebot ist kostenpflichtig.

Betreuung während der Schulzeiten

Das Betreuungsangebot während der Schulzeiten kann an drei, vier oder fünf Schultagen pro Woche jeweils von 7.30 bis 16.30 Uhr inklusive Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden und gilt jeweils für die Dauer eines Schuljahres. Dadurch ergibt sich eine maximale Betreuungszeit von 45 Zeitstunden pro Woche. Verbindliche An-, Ab- und Änderungsmeldungen sind vor Beginn des neuen Schuljahres zum 15. März erforderlich.

Betreuung während der Ferien

Die Ferienbetreuung findet jeweils an fünf Wochentagen im Zeitraum von 7.30 bis 16.30 Uhr statt. Sie umfasst alle Ferienzeiten im Schuljahr mit Ausnahme von 20 Schließtagen, die rechtzeitig zum Anmeldezeitraum bekanntgegeben werden. Auch für die Ferienbetreuung sind verbindliche Anmeldungen vor Beginn des neuen Schuljahres zum 15. März erforderlich. Die Ferienbetreuung kann unabhängig von der Betreuung während der Schulzeit gebucht werden.

Schließtage während der Ferien im Schuljahr 2026 / 2027

Weihnachtsferien 23. Dezember 2026 bis 5. Januar 2027
Blutfreitag 7. Mai 2027
Brückentag 28. Mai 2027
Sommerferien 16. bis 27. August 2027

Kosten

Die Stadtverwaltung erhebt für das Betreuungsangebot ein nach Tagen gestaffeltes Entgelt. Ergänzend zum Betreuungsentgelt fallen weitere Gebühren für die verpflichtende Teilnahme am Mittagessen an.
Befinden sich in einer Einrichtung mehrere Kinder einer Familie und sind diese alle an derselben Adresse gemeldet, kann die Familie die Geschwisterkind-Regelung geltend machen.

Betreuung während Schulzeit Beitrag je Monat
1. Kind
Beitrag je Monat
weitere Kinder
  3 Tage pro Woche 122,10 Euro 61,05 Euro
  4 Tage pro Woche 162,80 Euro 81,40 Euro
  5 Tage pro Woche 203,50 Euro 101,75 Euro
Optional:  Betreuung während der Ferienzeit Beitrag je Monat
1. Kind
Beitrag je Monat
weitere Kinder
Alle Schulferien mit Ausnahme von 20 Schließtagen  80,50 Euro 40,25 Euro
Verbindlich: Teilnahme am Mittagsessen Beitrag je Monat*
3 Tage pro Woche 48,26  Euro
4 Tage pro Woche 64,35 Euro
5 Tage pro Woche 80,43 Euro

* Mittagstischpauschale während der Schulzeit. Bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung fällt eine höhere Pauschale an.

Die Gebühren für die Teilnahme am Mittagessen werden im Verlauf des Schuljahres aktualisiert. Eltern, die ihre Kinder in der Betreuung angemeldet haben, erhalten gesondert entsprechende Informationen.

Anmeldeverfahren Klasse 1

Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, erhalten gemeinsam mit den Unterlagen zur Anmeldung Anfang 2026 einen Bedarfserhebungsbogen. Der ausgefüllte Bogen muss bis spätestens 15. März in der jeweiligen Schule oder Betreuungseinrichtung abgegeben werden. Anschließend erhalten die Eltern einen Anmeldebogen, der innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt an die Betreuung zurückzugeben ist. Mit diesem Schritt tritt die rechtsverbindliche Buchung des Betreuungsangebots in Kraft.

Anmeldeverfahren Klassen 2 bis 4

Eltern von Kindern aus den Klassen 2 bis 4 (Schuljahr 2026/2027) erhalten einen Bedarfserhebungsbogen über den Schulmanager von den Horten. Der ausgefüllte Bogen muss bis spätestens 15. März in der jeweiligen Schule oder Betreuungseinrichtung abgegeben werden. Bei ausreichend Plätzen erhalten die Eltern einen Anmeldebogen, den sie innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt an die Betreuung zurückgeben müssen. Mit diesem Schritt tritt die rechtsverbindliche Buchung des Betreuungsangebots in Kraft.

Kontakt

Marieke Grabow
Abteilung Bildung, Sport und Vereine
Kirchstraße 1
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-283

Susanne Wahl
Schulbetreuung Schule am Martinsberg
Telefon 0751 561924-18

Gabriele Goreth
Schulbetreuung Talschule
Telefon 0751 561922-19