Ganztagesbetreuung
Rechtsanspruch an den Grundschulen in Weingarten
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt – im ersten Schritt zunächst für die Klassenstufe 1 – der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden, haben damit ein über die Unterrichtszeit hinausgehendes Recht auf ganztägige Betreuung an allen Schultagen. Dieser Anspruch gilt auch während der Ferien mit Ausnahme von 20 Werktagen innerhalb der Ferien.
Auf dieser Seite informiert die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs in Weingarten. Da es sich um einen komplexen Prozess handelt, wird die Website regelmäßig aktualisiert.
Zurzeit wird das Konzept der Ganztagsbetreuung für das kommende Schuljahr überarbeitet. Ein Elternabend ist in Planung und findet voraussichtlich in der ersten Märzwoche statt. Hierzu erhalten alle Eltern zeitnah eine Einladung.
