Die Stadtverwaltung erhebt für das Betreuungsangebot ein nach Tagen gestaffeltes Entgelt. Ergänzend zum Betreuungsentgelt fallen weitere Gebühren für die verpflichtende Teilnahme am Mittagessen an.
Befinden sich in einer Einrichtung mehrere Kinder einer Familie und sind diese alle an derselben Adresse gemeldet, kann die Familie die Geschwisterkind-Regelung geltend machen.
| Betreuung während Schulzeit |
Beitrag je Monat 1. Kind |
Beitrag je Monat weitere Kinder |
| 3 Tage pro Woche |
122,10 Euro |
61,05 Euro |
| 4 Tage pro Woche |
162,80 Euro |
81,40 Euro |
| 5 Tage pro Woche |
203,50 Euro |
101,75 Euro |
| Optional: Betreuung während der Ferienzeit |
Beitrag je Monat 1. Kind |
Beitrag je Monat weitere Kinder |
| Alle Schulferien mit Ausnahme von 20 Schließtagen |
80,50 Euro |
40,25 Euro |
| Verbindlich: Teilnahme am Mittagsessen |
Beitrag je Monat* |
| 3 Tage pro Woche |
48,26 Euro |
| 4 Tage pro Woche |
64,35 Euro |
| 5 Tage pro Woche |
80,43 Euro |
* Mittagstischpauschale während der Schulzeit. Bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung fällt eine höhere Pauschale an.
Die Gebühren für die Teilnahme am Mittagessen werden im Verlauf des Schuljahres aktualisiert. Eltern, die ihre Kinder in der Betreuung angemeldet haben, erhalten gesondert entsprechende Informationen.