Vorbereitung auf die Landtagswahl am 8. März 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag – zum ersten Mal nach dem neuen Wahlrecht. Die Vorbereitungen bei der Stadt Weingarten laufen auf Hochtouren.
Prüfung des Wählerverzeichnisses, Schulung der Wahlhelfer, Reservierung der 15 Wahllokale: Die Stadtverwaltung steckt mitten in den Vorbereitungen auf die Landtagswahl am 8. März. Dann bestimmen die Weingartenerinnen und Weingartener mit, wie sich der neue Landtag und damit die Landesregierung zusammensetzt.
Was ist neu?
Bei der Landtagswahl gilt erstmals das 2022 reformierte Wahlrecht in Baden-Württemberg. Wichtig sind zwei Änderungen: Bisher hatte jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, künftig sind es zwei Stimmen. Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimmeist neu. Mit ihr wird – wie bei der Bundestagswahl – eine Partei gewählt. Insgesamt haben 21 Parteien eine Landesliste eingereicht.
Die zweite Neuerung betrifft das Wahlalter: Von nun ab dürfen bereits 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Bisher lag die Altersgrenze bei 18 Jahren. Wer wahlberechtigt ist, bekommt automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden Anfang Februar 2026 verschickt. Auf dem Schreiben finden Sie Ihre Wählernummer und die Adresse Ihres Wahllokals sowie Hinweise, wie Sie – falls gewünscht – Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie in den kommenden Wochen im Amtsblatt sowie laufend aktualisiert unter auf unserer Schwerpunktseite www.stadt-weingarten.de/wahl2026.