Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Am Sonntag, 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. In diesen Tagen müssten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung liegen die persönliche Wahlbezirksnummer sowie die Wählernummer vor. Damit kann die Ausstellung der Briefwahlunterlagen beantragt werden.
- Online und digital: Per Smartphone oder Tablet über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online über den Link Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen (Antrag möglich bis spätestens Mittwoch, 4. März 2026, 12 Uhr)
- Per E-Mail an wahlamt@stadt-weingarten.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift.
- Schriftlich über den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann postalisch gesendet werden an: Stadt Weingarten, Wahlamt, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten oder per Fax an 0751 / 405-110.
- Persönlich im Wahlbüro in der Schussenstraße 9 (Fassadenaufschrift „BUWOG – Glücklich wohnen“), 2. Obergeschoss, Beschilderung „Wahlbüro“. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9–12 Uhr und 14–16 Uhr, Freitag: 9–12 Uhr. Das Gebäude ist rollstuhlgerecht, Parkplätze sind vorhanden.
Wer seine Stimme am Wahltag persönlich abgeben möchte, kann dies am Sonntag, 8. März 2026, von 8 bis 18 Uhr tun. Das Ihnen zugeteilte Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Zur Stimmabgabe bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Ausweis mit.
Ausführliche Informationen sowie weiterführende Hinweise sind ebenfalls unter www.stadt-weingarten.de/wahl2026 zu finden.