Gewerbeanmeldungen

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Jeder (Einzelkaufleute, juristische Personen, Personengesellschaften), der eine gewerbliche Tätigkeit beginnt.

Wo ist das Gewerbe anzumelden?

Dort, wo Sie Ihren zukünftigen Gewerbebetrieb eröffnen, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Jeder Standort ist einzeln anzuzeigen. 

Sie sind Einzelunternehmer und gründen neu? Digital geht's am schnellsten, und zwar über unser Serviceportal!

Alle anderen können entweder das Formular Gewerbeanmeldung (PDF,228 KB) nutzen oder ihr Gewerbe bequem online über Service-BW anmelden. 

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
  • Vollmacht bei Anmeldung für Dritte
  • Handelsregisterauszug, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.
  • Handwerkskarte bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes
  • Ggfs. Führungszeugnis
  • Ggfs. Gewerbezentralregisterauszug

Kosten
20,00 Euro Gebühr

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten, Melde- und Passwesen

Kontakt

Claudia Eckle
Gewerbeamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-166