Abmeldung
Eine Abmeldung bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht mehr erforderlich, da mit Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort automatisiert eine Abmeldung am bisherigen Wohnort stattfindet.
Abmeldung ins Ausland
Sie sind mindestens 16 Jahre alt und ziehen ins Ausland? Dann müssen Sie sich spätestens zwei Wochen nach Auszug abmelden. Digital geht's am schnellsten, und zwar über ServiceBW - sogar bis zu einer Woche im Voraus.
Sie möchten Ihre unter 16-jährigen Kinder ebenfalls abmelden und leben vom anderen Elternteil getrennt? Dann benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro und benötigen dafür folgende Unterlagen.
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- Nachweis alleiniges Sorgerecht oder
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils (Formular Einverständniserklärung) (PDF,51 KB)
Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Nach wie vor ist eine Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erforderlich, wenn ein zusätzlicher Wohnsitz in Deutschland (Nebenwohnsitz) aufgegeben wird.

