Urkunden

Zu jedem in Weingarten beurkundeten Personenstandsfall können nachträglich jederzeit Urkunden ausgestellt werden.

Folgende Urkunden können Ihnen ausgestellt werden
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (mit Hinweisen)
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (mit Hinweisen)
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (mit Hinweisen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Urkunden bestellen Sie über folgende Wege

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Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt

Kontakt

Sandra Kiwall
Standesamt
Löwenplatz 5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-720