Urkunden
Zu jedem in Weingarten beurkundeten Personenstandsfall können nachträglich jederzeit Urkunden ausgestellt werden.
Folgende Urkunden können Ihnen ausgestellt werden
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- Internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (mit Hinweisen)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (mit Hinweisen)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (mit Hinweisen)
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Urkunden bestellen Sie über folgende Wege
- per E-Mail mit diesem Formular (PDF,42 KB) und Ihrem eingescannten Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
- mit einer formlosen E-Mail und Ihrem eingescannten Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
- per Post mit ausgefülltem Formular (PDF,42 KB) und einer Kopie Ihres Ausweises oder
- über das Serviceportal Baden-Württemberg.
- Eine telefonische Urkundenbestellung ist nicht möglich.
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Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt
