Gewerbeabmeldungen

Wer muss ein Gewerbe abmelden?

Jeder, der seinen Gewerbebetrieb aufgibt.

Wer muss sein Gewerbe nicht abmelden?

Wer mit seinem Gewerbe Weingarten verlässt, muss dieses am neuen Standort anmelden. Eine Abmeldung erfolgt automatisch.  

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Kosten
13,00 Euro Gebühr

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten, Melde- und Passwesen

Kontakt

Claudia Eckle
Gewerbeamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-166