Gewerbeabmeldungen
Wer muss ein Gewerbe abmelden?
Jeder, der seinen Gewerbebetrieb aufgibt.
Wer muss sein Gewerbe nicht abmelden?
Wer mit seinem Gewerbe Weingarten verlässt, muss dieses am neuen Standort anmelden. Eine Abmeldung erfolgt automatisch.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Antrag Gewerbeabmeldung (PDF,212 KB) oder bequem digital über Service-BW
Kosten
13,00 Euro Gebühr
Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten, Melde- und Passwesen
