Wohnberechtigungsscheine

Wohnberechtigungsschein (WBS)
Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein ist § 15 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG). Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig und berechtigt dazu, eine geförderte Wohnung in Baden-Württemberg zu beziehen.
Den Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bei Ihrer Wohnortgemeinde erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einkommensgrenze
Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet, können einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich zusammen aus dem Bruttojahreseinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Es wird nach § 12 LWoFG ermittelt.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind Einkommensnachweise wie:
  • aktuelle Lohnabrechnungen
  • Rentenbescheid
  • Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld
  • Sozialhilfebescheid, etc.

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Familie und Soziales
Sachgebiet Soziale Hilfen

Kontakt

Anna Bugl
Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-178