Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten. Damit dürfen sie an Stellen parken, an denen es normalerweise nicht erlaubt ist. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.

Voraussetzungen: Sie sind schwerbehindert und
  • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
Erforderliche Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Passbild

Der Parkausweis kann grundsätzlich erst dann ausgestellt werden, wenn vom zuständigen Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl" erteilt worden ist.    

Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten-, Melde- und Passwesen

Kontakt

Daniel Singer
Straßenverkehrsbehörde
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-168