Tempo 30 an besonders stark frequentierten Strecken
Lärm zählt heute zu den größten Stressfaktoren in unserer Gesellschaft. Daher hat der Gemeinderat in einer seiner Frühjahrssitzungen beschlossen, auf besonders betroffenen Strecken im Weingartener Stadtgebiet ein Tempolimit einzuführen. In den Zeiten von 22 bis 6 Uhr soll künftig auf bestimmten Abschnitten die zulässige Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt werden. Die entsprechenden Verkehrsschilder sollen in der ersten Septemberhälfte 2024 gestellt werden.
Hintergrund des Beschlusses ist die große Zahl der von Lärm betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern in besonders verkehrsbelasteten Straßenabschnitten (mehr als 8.200 Fahrzeuge pro Tag) und die negativen Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit. Im Rahmen der regelmäßig aufzustellenden sogenannten Lärmaktionspläne, war wiederholt ermittelt worden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner einiger Straßenzüge in Weingarten, hohen und teils auch sehr hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Dies betrifft insbesondere die Bereiche der L313 Ravensburger Straße / Waldseer Straße von der Syrlinstraße bis zur Kreuzung Niederbieger Straße, die Strecke der L317 Schussenstraße, von der Kreuzung Waldseer Straße bis zur Einmündung Gartenstraße sowie die Strecke L317 Konrad-Huber-Straße und St.-Longinus-Straße, zwischen der Johann-von-Schnitzer-Straße und Gerbersteig. Hier soll ab sofort nachts ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern gelten. Die Einführung eines nächtlichen Tempolimits bildet hierbei die erste Maßnahme ab, die speziell in den Nachtstunden für mehr Ruhe sorgen soll. Weitere Maßnahmen sind vorgesehen und werden derzeit von den zuständigen Fachämtern geprüft.
Die entsprechenden Verkehrsschilder sind mittlerweile an die Verwaltung geliefert worden und sollen in Kürze aufgestellt werden. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Geschwindigkeitsvorgaben.